Das Bibliotheksreferendariat ist in Deutschland der zweijährige beamtenrechtliche Vorbereitungsdienst für den Höheren Bibliotheksdienst. Es schließt mit einer Laufbahnprüfung ab, die den Zugang zum Dienst an wissenschaftlichen oder an öffentlichen Bibliotheken gewährt (in einigen Fällen auch kombiniert).
Bewerbungsvoraussetzung ist grundsätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens 3-jähriges universitäres Hochschulstudium einer beliebigen Fachrichtung. Die Bibliotheken schreiben die Stellen in der Regel jedoch je nach Bedarf für die Absolventen spezifischer Fachrichtungen aus. Das Referendariat gliedert sich in eine praktische Ausbildung an einer Bibliothek und eine theoretische Ausbildung. Diese wird entweder als postgraduales Fernstudium mit festgelegten Präsenzzeiten am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin während der gesamten 24-monatigen Referendariatszeit parallel zur praktischen Ausbildung absolviert, oder es schließt sich an den ersten, ausschließlich praktischen 12-monatigen Ausbildungsteil in der Bibliothek der ebenfalls 12 Monate dauernde theoretische Ausbildungsteil an der Bayerischen Bibliotheksschule in München an.
Zur Zeit (2006) bilden der Bund und die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Bibliotheksreferendare aus. Einige Länder (Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg) haben die Ausbildung eingestellt. Sie greifen ebenso wie Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bei Bedarf auf die Absolventen anderer Bundesländer und des Bundes zurück.
In Thüringen erfolgt die Ausbildung in der Form eines Volontariates, das zwar strukturell ähnlich wie ein Referendariat abläuft, aber privatrechtlich organisiert ist und nicht mit einer Laufbahnprüfung abschließt. Nordrhein-Westfalen hat die Ausbildung ganz an die Fachhochschule Köln abgegeben, d. h. die Auszubildenden absolvieren im Rahmen eines Aufbaustudiums („Master of Library and Information Science“) Praktika an Bibliotheken, werden aber abgesehen von einer Praktikumsvergütung nicht bezahlt. Der Studienabschluss der FH Köln wird außerhalb NRWs rechtlich nicht als Laufbahnprüfung anerkannt, weshalb eine Einstellung in das Beamtenverhältnis dort normalerweise nicht möglich ist. Da der Kölner Studiengang - obwohl "Master" - jedoch nicht den aktuellen Vorschriften für konsekutive Studiengänge gemäß des sog. Bologna-Prozess entspricht wird nur noch einmal zum Sommersemester 2007 eine Neuimmatrikulation möglich sein. Es wird vermutlich ein Nachfolgeangebot geben, Details sind aber noch nicht bekannt. Für die Zeit vom Sommersemester 2007 bis zur geplanten Graduierung der letzten Absolventen im Sommer 2008 werden überdies voraussichtlich Studiengebühren erhoben werden. Dies führt zu der paradoxen Situation dass man in NRW dann für eine bibliothekarische Ausbildung mit eher unklaren Zukunftsaussichten bezahlen muss, während die Referendare der anderen Bundesländer die üblichen Anwärterbezüge erhalten.
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