article

Die Bezirkshauptmannschaft ist die allgemeine Verwaltungsbehörde eines österreichischen Bezirkes in 1. Instanz. Sie wird auch als Bezirksverwaltungsbehörde bezeichnet

Es gibt hier keine gewählten, sondern nur beamtete Organe. Der oberste Beamte ist der Bezirkshauptmann (Titel wird sowohl für Männer als auch für Frauen verwendet). Sie werden von der Landesregierung ernannt.

Obwohl Landesbehörde, erfüllt die Bezirkshauptmannschaft, kurz auch BH genannt, sowohl staatliche (mittelbare Bundesverwaltung) als auch Bundesländeraufgaben. Hier sind die verschiedensten Fachgebiete angesiedelt:

  • Amtsarzt
  • Amtstierarzt
  • Behörde für Gewerbe-, Wasser-, Verkehrsrecht
  • Sozialamt
  • Fremdenpolizei
  • Forst- und Jagdverwaltung
  • Gemeindeaufsicht
  • verschiedenste Verwaltungsstrafsachen

Außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches der Bundespolizeidirektionen obliegt auch die Sicherheitsverwaltung den Bezirkshauptmannschaften. Die Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden und deren Polizeiinspektionen des Wachkörpers Bundespolizei sind diesen bei der Besorgung der Sicherheitsverwaltung unterstellt. Für die Bezirksverwaltungsbehörde versehen die ihnen unterstellten oder beigegebenen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Exekutivdienst.

Nicht zuständig ist die BH für Statutarstädte (hier werden die Aufgaben vom Magistrat wahrgenommen) sowie im gesamten Justizwesen. In der Bundeshauptstadt (zugleich Bundesland) Wien bestehen keine Bezirkshauptmannschaften; auch hier fallen deren Aufgaben in die Zuständigkeit des Magistrats.

Die Bezirkshauptmannschaften wurden 1850 in allen Kronländern eingerichtet. 1918 wurden sie in der Republik übernommen und 1924 in die Kompetenz der Länder übertragen.

Bei großen Bezirken gibt es auch Außenstellen, den so genannten Exposituren. Heute nur mehr im Bezirk Liezen.

Geschichte

Die Bezirkshauptmannschaften wurden in Österreich-Ungarn im Jahr 1850 in allen Kronländern zur Verwaltung eingerichtet. Es war aber dabei noch Verwaltung und Justiz vermischt. Erst 1868 wurden sie als reine staatliche Verwaltungsinstitution geschaffen. Nach dem Zerfall der Donaumonarchie wurde sie in Österreich selbst übernommen und besteht in dieser Form seither.

Literatur

K. Gutkas & J. Demmelbauer: Die Bezirkshauptmannschaft gestern und heute. Wien 1994.

Siehe auch: Liste der Bezirke in Österreich, Amtshauptmannschaft

Weblinks


Weblinks

Politik (Österreich)

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Bezirkshauptmannschaft".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld