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Ein Bezirksausschuss ist im Freistaat Bayern ein auf einen Stadtbezirk bezogenes lokales Organ, das in Städten größer 100.000 Einwohner eingerichtet werden kann. In Städten mit mehr als einer Million Einwohnern (-> München) müssen Bezirksausschüsse gebildet werden. Diese haben die Aufgabe, stadtteilbezogene Anliegen der Bürger zu unterstützen und durchzusetzen. Man spricht auch von einem "Stadtteil-Parlament".

Der Stadtrat kann durch Bezirksausschüsse in seiner Arbeit entlastet werden, den Bezirksausschüssen können vom Stadtrat eigene Entscheidungsrechte übertragen werden. Bezirksausschüsse erleichtern bürgernahes Arbeiten innerhalb eines Stadtteils. Nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erfolgte die Wahl gleichzeitig mit den Stadtratsmitgliedern für die Wahlzeit des Stadtrats.

Kommunalpolitik | Bayern

 

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