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Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lat.: circulus Kreis) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region.

Stadtbezirk


In Städten sind Bezirke Verwaltungseinheiten unterhalb der Regierung der Gesamtstadt, die die örtlichen Angelegenheiten regeln, die Stadtbezirke, z. B. die Berliner, Hamburger, Wiener, Pariser oder Londoner Bezirke. Solche Stadtbezirke haben ein direkt gewähltes Parlament und einen eigenen „Bürgermeister“ (die Bezeichnungen und Kompetenzen sind je nach Stadt verschieden).

So genannte Stadtbezirke können jedoch auch kleinräumige statistische Gebiete innerhalb von Städten sein, die nichts mit der vorgenannten Selbstverwaltungsernheit Stadtbezirk zu tun haben, ein Beispiel hierfür sind die Stadtbezirke von Frankfurt am Main. Die innerstädtischen Unterteilungen mit (sehr bescheidener) Selbstverwaltung heißt dort statt dessen Ortsbezirk.

Regionale, staatliche Verwaltungseinheiten


In der Schweiz ist ein Bezirk eine Gebietskörperschaft als Untergliederung der Kantone, auch Amtsbezirk oder Distrikt genannt, siehe Bezirke der Schweiz.

In Deutschland wird der Begriff für folgende (in ihrer räumlichen Ausdehnung jedoch vergleichbare) regionale Verwaltungsebenen verwendet:

  • die in der preußischen Verwaltungsreform 1815 geschaffenen und später von anderen Ländern übernommenen Regierungsbezirke, an deren Spitze ein Regierungspräsident steht, sowie
  • die 15 Bezirke der DDR, oberstes Gremium war der Rat des Bezirks.
  • In Bayern gibt es außerdem neben den (staatlichen) Regierungsbezirken als kommunale Körperschaften sogenannte Bezirke, die aber mit den gleichnamigen Regierungsbezirken deckungsgleich sind. Sie haben einen direkt gewählten Bezirkstag.
  • In einigen Bundesländern werden gelegentlich auch die Landkreise als Verwaltungsbezirke bezeichnet, dies findet aber keine breite Verwendung.

In Österreich sind die Bezirke Verwaltungseinheiten mit der jeweiligen Bezirkshauptstadt zwischen Bundesland und Gemeinde, ähnlich den deutschen Landkreisen, siehe Bezirke in Österreich. Ihr Spitzenbeamter ist der Bezirkshauptmann. In Österreich gibt es außerdem Gerichtsbezirke als der zuständige Bereich eines Bezirksgerichtes.

In Tschechien gab es bis 2002 Verwaltungseinheiten, die den deutschen Landkreisen vergleichbar waren, aber in deutscher Übersetzung meist wie in Österreich als Bezirk bezeichnet wurden, die Okresy. Die Verwaltungsebene darüber, einem deutschen Regierungsbezirk vergleichbar, heißt wiederum Kreis (Kraj).

In der Volksrepublik China ist der Bezirk eine Gebietskörperschaft innerhalb einer Provinz.

In englischsprachigen Ländern, etwa in Großbritannien, heißen Bezirke district, was im Deutschen oft ohne Übersetzung belassen wird (Distrikt), oder Borough, was wiederum auch für die Stadtbezirke großer Städte verwendet wird, etwa die London Boroughs.

Siehe auch


Weblink


District | Distrito | District | מחוז | | Federaal District | Dystrykt | Distrito Federal |

 

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