Unter Bewusstseinsstörung versteht man die Beeinträchtigung der Selbstkontroll-Fähigkeit und der Gesamtheit aller gegenwärtigen, empfundenen psychischen Vorgänge (Bewusstsein).
Einteilung
Bewusstseinsstörungen werden u.a. unterteilt in
Bewusstseinsverminderung:
- Benommenheit: Denken und Handeln des Patienten sind verlangsamt, die Orientierung ist eingeschränkt.
- Somnolenz: Der Patient ist schläfrig, kann aber durch äußere Reize aufgeweckt werden.
- Sopor: Der Patient befindet sich in einem schlafähnlichen Zustand und kann nicht aufgeweckt werden, er ist bewusstlos. Um Abwehrbewegungen auszulösen bedarf es starker Schmerzreize.
- Koma: Die schwerste Form der Bewusstseinsstörung, der Patient kann aus seinem schlafähnlichen Zustand nicht mehr erweckt werden und zeigt mehr oder weniger starke Reaktionen auf Schmerzreize.
- 1. Grades - gezielte Schmerzabwehr
- 2. Grades - ungerichtete Schmerzabwehr
- 3. Grades - keine Schmerzabwehr, nur Fluchtreaktion
- 4. Grades - keine Schmerzreaktion
Ursache
Eine Bewusstseinsstörung ist immer das
Symptom einer zugrundeliegenden Gesundheitsstörung. Unter anderem kommen folgende in Frage:
Erkennen einer Bewusstseinsstörung
Der Patient reagiert nur verlangsamt, nicht situationsgerecht oder gar nicht auf (lautes) Ansprechen und/oder Anfassen. Bei fortgeschrittener Bewusstseinsstörung zeigt er auch nur ungezielte Abwehr oder keine Reaktion auf Schmerzreize.
Sofortmaßnahmen
Rettungskette befolgen:
- Notruf veranlassen - Als Grund Bewusstlosigkeit angeben, denn bei Bewusstlosigkeit sollte immer zusätzlich zu der üblichen Sanitäter-Crew ein Notarzt hinzugeholt werden!
- Bei lediglich benommenen oder schläfrigen Patienten sollte man versuchen, durch ständigen Kontakt (Ansprechen, Fragen etc.) eine Verschlechterung zu erkennen.
Bei Vorliegen von Sopor oder Koma:
weitere Maßnahmen durch den Rettungsdienst
Rechtliche Auswirkungen
Bewusstlosigkeit führt im
Zivilrecht zur Unwirksamkeit von
Rechtsgeschäften (
BGB) sowie zu
Deliktsunfähigkeit ( BGB). Im Zustand der Bewusstlosigkeit geschlossene
Ehen sind
aufhebbar. Verhalten, das im Zustand der Bewusstlosigkeit hervorgerufen wird, fällt im
Strafrecht nicht unter den Begriff der
Handlung.
Siehe auch
Neurologie | Erste Hilfe | Notfallmedizin
Unconsciousness | Tajuttomuus | Bewusteloosheid | Бессознательное