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Unter Bewusstseinsstörung versteht man die Beeinträchtigung der Selbstkontroll-Fähigkeit und der Gesamtheit aller gegenwärtigen, empfundenen psychischen Vorgänge (Bewusstsein).

Einteilung


Bewusstseinsstörungen werden u.a. unterteilt in Bewusstseinsverminderung:
  • Benommenheit: Denken und Handeln des Patienten sind verlangsamt, die Orientierung ist eingeschränkt.
  • Somnolenz: Der Patient ist schläfrig, kann aber durch äußere Reize aufgeweckt werden.
  • Sopor: Der Patient befindet sich in einem schlafähnlichen Zustand und kann nicht aufgeweckt werden, er ist bewusstlos. Um Abwehrbewegungen auszulösen bedarf es starker Schmerzreize.
  • Koma: Die schwerste Form der Bewusstseinsstörung, der Patient kann aus seinem schlafähnlichen Zustand nicht mehr erweckt werden und zeigt mehr oder weniger starke Reaktionen auf Schmerzreize.
    • 1. Grades - gezielte Schmerzabwehr
    • 2. Grades - ungerichtete Schmerzabwehr
    • 3. Grades - keine Schmerzabwehr, nur Fluchtreaktion
    • 4. Grades - keine Schmerzreaktion

Ursache


Eine Bewusstseinsstörung ist immer das Symptom einer zugrundeliegenden Gesundheitsstörung. Unter anderem kommen folgende in Frage:

Erkennen einer Bewusstseinsstörung


Der Patient reagiert nur verlangsamt, nicht situationsgerecht oder gar nicht auf (lautes) Ansprechen und/oder Anfassen. Bei fortgeschrittener Bewusstseinsstörung zeigt er auch nur ungezielte Abwehr oder keine Reaktion auf Schmerzreize.

Sofortmaßnahmen


Rettungskette befolgen:
  • Notruf veranlassen - Als Grund Bewusstlosigkeit angeben, denn bei Bewusstlosigkeit sollte immer zusätzlich zu der üblichen Sanitäter-Crew ein Notarzt hinzugeholt werden!
  • Bei lediglich benommenen oder schläfrigen Patienten sollte man versuchen, durch ständigen Kontakt (Ansprechen, Fragen etc.) eine Verschlechterung zu erkennen.
Bei Vorliegen von Sopor oder Koma: weitere Maßnahmen durch den Rettungsdienst

Rechtliche Auswirkungen


Bewusstlosigkeit führt im Zivilrecht zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften ( BGB) sowie zu Deliktsunfähigkeit ( BGB). Im Zustand der Bewusstlosigkeit geschlossene Ehen sind aufhebbar. Verhalten, das im Zustand der Bewusstlosigkeit hervorgerufen wird, fällt im Strafrecht nicht unter den Begriff der Handlung.

Siehe auch


Neurologie | Erste Hilfe | Notfallmedizin

Unconsciousness | Tajuttomuus | Bewusteloosheid | Бессознательное

 

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