Juristisch gesehen ist das Beweismittel eine Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird.
Sachbeweise sind u.a. Tatmittel, Tatbeute, Spuren (z. B. Fotografien, Videografien, Fingerabdrücke, DNA-Spuren) und Gutachten.
Der Sachbeweis wird geführt, indem Gegenstände (zum Beispiel Tatmittel, Urkunden) oder Ermittlungsergebnisse (zum Beispiel Spurensicherungsbericht, Telefonüberwachung, Videoaufzeichnung) in die Beweisaufnahme eingebracht werden. Manche Sachbeweise werden erst durch Gutachter oder Sachverständige (zum Beispiel Obduktion) erbracht. Auch die Inaugenscheinnahme (zum Beispiel Ortsbesichtigung) ist ein Sachbeweis.
Siehe auch: Kriminaltechnik und Spurensicherung
Siehe auch: Beweis (Rechtswesen), Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung
In der Rhetorik ist das Beweismittel bzw. die Beweiswürdigung Teil der Überredung der beratenden Rede.
Evidence (law) | Preuve (droit) | 証拠 | Evidence | Bukti
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"Beweismittel".
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