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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entstand am 1. Mai 2004 durch Ausgliederung aus dem Bundesverwaltungsamt und ist für den Zivilschutz der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es untersteht dienstlich dem Bundesinnenminister und sein Präsident ist Christoph Unger. Der Dienstsitz befindet sich im Stadtbezirk Bad Godesberg der Bundesstadt Bonn.

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Aufgaben


Das BBK hat die Aufgaben, den Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland selbst sicherzustellen bzw. zu koordinieren oder zu betreuen. Dazu gehören die Bereiche

Geschichte der Zivilschutzbehörden


Die Geschichte dieser Organisation ist geprägt von häufigen Umbenennungen.

1952 wird die Unterabteilung Ziviler Luftschutz im Bundesinnenministerium eingerichtet.

1955 wird das Refert in die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz überführt.

1957 wird diese Anstalt der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz unterstellt.

1958 wird aus dieser Dienststelle das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz

1974 wird es in Bundesamt für Zivilschutz umbenannt.

2001 werden die Aufgaben des Bundesamtes durch das Haushaltssanierungsgesetz von 1999 dem Bundesverwaltungsamt übertragen. Die Aufgaben werden von der Zentralstelle für Zivilschutz wahrgenommen.

Am 1. Mai 2004 wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus der Zentralstelle für Zivilschutz wieder ausgegründet.

Weblinks


Katastrophenschutz | Bundesbehörde in Bonn

 

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