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Der Begriff Bevölkerung wird in aller Regel als Bezeichnung für die Einwohner eines bestimmten Landes oder einer Region verwendet. In der Wissenschaft ist die Bevölkerung das primäre Untersuchungsobjekt der Demografie, die sich mittels statistischer Methoden der Struktur und Entwicklung der Bevölkerung nähert. Die räumliche Verteilung der Bevölkerung in einem bestimmten Raum wird dabei sowohl von der Demografie wie auch der Bevölkerungsgeographie untersucht, die historische Entwicklung von Bevölkerungen von der Bevölkerungsgeschichte.

Bis zum 18. Jahrhundert war die Bedeutung von Bevölkerung übrigens nicht die oben genannte Populationsbestandsaufnahme, sondern war eine eingedeutschte Form des französischen Begriffes Peuplierung, welches sich mit dem demographischen Prozess, also dem Vorgang der Populationsanreicherungen, -verdichtungen und -wandlungen befasste.

Gerade im Deutschen Sprachgebrauch tritt seit Jahren die Bezeichnung "Bevölkerung" zunehmend an die Stelle des Begriffes "Volk", weil sie nationalistische Assoziationen vermeidet (Beispiel: "Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland" statt "Deutsches Volk").

Bevölkerung der BRD


Nach dem öffentlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Person als Einwohner Deutschlands, die in einer Gemeinde oder territorialen Einheit ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. dort wohnberechtigt ist; dies schließt die gemeldeten Ausländer ein.

Allerdings lassen sich hierbei mehrere Bevölkerungsbegriffe unterscheiden, die im Folgenden etwas näher erläutert werden. Je nachdem, welchen Begriff eine Kommune oder Region bei der Nennung der Einwohnerzahlen verwendet, kann es somit zu sehr unterschiedlichen Gesamtzahlen kommen. Insbesondere wird bei vielen Städten derjenige Begriff als Einwohnerzahl verwendet, welcher die höchste Einwohnerzahl der Stadt darstellt.

Bevölkerungsbegriffe im Einzelnen

Ortsanwesende Bevölkerung
Dieser heute meist nicht mehr verwendete Begriff beinhaltet alle Einwohner, die sich an einem bestimmten Stichtag an dem maßgebenden Ort aufgehalten haben. Dies führt vor allem zu Problemen bei Personen, die sich auf Reisen befanden und somit gelegentlich sowohl an ihrem Aufenthaltsort und oftmals auch noch an ihrem eigentlichen Wohnort gezählt wurden (Doppelzählung).

Wohnbevölkerung
Hierunter versteht man alle Einwohner, die am maßgebenden Ort ihre alleinige Wohnung haben bzw. bei Einwohnern, die mehrere Wohnsitze haben, nur diejenigen, die vom maßgebenden Ort aus ihrer Arbeit oder Ausbildung nachgehen. Es zählen also nur solche Personen als Einwohner, die am maßgebenden Ort ihren überwiegenden Aufenthalt haben. Die Frage, ob es sich hierbei um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt ist hier nicht maßgebend. Da in Universitätsstädten die Studenten meist nur mit einer Nebenwohnung gemeldet waren, war dies unerheblich. Sie zählten bei der Wohnbevölkerung mit, weil sie in der Regel in der Universitätsstadt ihren überwiegenden Aufenthalt haben. Die Wohnbevölkerung kommt im geltenden Melderecht nicht mehr vor.

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Dieser heute von den meisten Statistischen Ämtern verwendete Begriff umfasst alle Einwohner, die am maßgebenden Ort ihre alleinige Wohnung haben, oder bei Einwohnern mit mehreren Wohnungen, die Hauptwohnung. Man geht also davon aus, dass die Hauptwohnung auch der "überwiegende Aufenthalt" einer Person ist, wobei hiernach nicht mehr gefragt wird. Alle Personen mit Nebenwohnungen werden somit nicht mitgezählt. Da Studenten - wie beim Begriff "Wohnbevölkerung" ausgeführt - oftmals nur einen Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt haben, zählen sie somit nicht zu den Einwohnern dazu. Viele Städte versuchen daher mit besonderen Angeboten (etwa kostengünstigeres Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln) die Studenten dazu zu bewegen, dass sie ihren Wohnsitz zur Hauptwohnung erklären.

Die "amtlichen" Bevölkerungszahlen werden von den Statistischen Landesämtern ermittelt. Die Feststellung der Bevölkerungszahlen erfolgt nach § 5 des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1186), auf der Grundlage der Volkszählung vom 25. Mai 1987 nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung und der Wanderungsstatistik. Erhebungsunterlagen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung sind die Meldungen der Standesämter über Geburten und Sterbefälle; Erhebungsunterlagen der Wanderungsstatistik sind die Mitteilungen der Einwohnermeldeämter über Zu- bzw. Fortzüge und Statusänderungen. Für die Zuordnung von Personen mit mehreren Wohnungen ist der Ort der Hauptwohnung maßgeblich. Hauptwohnung ist nach § 12 des Melderechtsrahmengesetzes vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1429) bzw. nach § 16 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 1982 (GV. NRW. S. 474), geändert durch das Gesetz vom 14. März 1988 (GV. NRW. S. 160) bei verheirateten Personen, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie leben, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, bei allen übrigen Personen deren vorwiegend benutzte Wohnung.

Wohnberechtigte Bevölkerung
Dieser weitestgehende Begriff umfasst alle Einwohner, die mit Haupt- und mit Nebenwohnungen am maßgebenden Ort gemeldet sind, weil alle jene Einwohner amtlich gemeldet und somit "berechtigt" sind, an diesem Ort zu wohnen. Diese Einwohnerzahlen ergeben jedoch ein vollständig falsches Bild der Gesamtbevölkerung, weil Personen mit mehreren Wohnsitzen auch entsprechend mehrfach gezählt werden. Würde man die entsprechenden Einwohnerzahlen aller Städte und Gemeinden eines Landes aufaddieren, so hätte dieses bedeutend mehr Einwohner. Dennoch verwenden viele Städte den Einwohnerbegriff im Sinne der "wohnberechtigten Bevölkerung", um die Gesamtzahl der Einwohner entsprechend zu erhöhen. Bei Großstädten kann das mitunter mehrere Tausend Einwohner mehr bedeuten.

Ausländische Bevölkerung
Dieser Begriff umfasst in Deutschland jene Personen, die in Deutschland im zentralen Melderegister registriert und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind.

Bevölkerungszahlen ausgewählter Staaten


Land Einwohner
in Millionen
Bevölkerungs-
dichte in
Einwohner
pro km²
Stand von
Belgien 10,289 334 Juli 2003
Dänemark 5,384 124 2003
Deutschland 82,45 231 Dezember 2005
Finnland 5,211 17,1 2003
Frankreich 60,181 110 2003
Griechenland 10,596 80 Januar 2002
Großbritannien
und Nordirland
60,075 244 Januar 2002
Irland 3,873 53 Januar 2002
Italien 57,716 192 2002
Luxemburg 0,452 174 2004
Niederlande 16,3 481 2004
Österreich 8,141 96 Januar 2002
Portugal 10,303 108 Januar 2002
Schweden 8,976 20 Februar 2004
Schweiz 7,318 176 2003 (Quelle)
Spanien 44,108 80 Januar 2005
Welt 6.464,750 Vereinte Nationen 2005 (Quelle)

Siehe auch


Demografie | Humangeographie

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