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Bettler sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus Almosen, milden Gaben anderer bestreiten. Meistens wird um Geld gebettelt. Dieses dient in Großstädten bei Obdachlosen häufig zum Kauf von Alkohol und anderen Drogen.

Ursachen


Die Ursachen des Bettelns sind vielfältig, besonders in wirtschaftlich unterentwickelten Ländern sind Bettler verbreitet. Arbeitslosigkeit, Unfälle, Alter, Faulheit oder die Verweigerung von Sozialhilfe werden als weitere Faktoren des Bettelns genannt.

Das Leben als Bettler konnte in früheren Zeiten auch selbst gewählt sein und hatte bisweilen eine eigene Würde, z.B. bei Bettelorden oder Einsiedlern.

Geschichte


In früheren Jahrhunderten, als es noch keine Sozialversicherungen gab, wuchsen die Bettler in den europäischen Städten zu Scharen an. Die Kirche und private Wohlfahrtseinrichtungen nahmen sich ihrer zwar an, doch bereits schon im Mittelalter empfanden die Städte die Gefahren eines erheblich angewachsenden Proletariats. Man begann daher, durch polizeiliche Anordnung den unberechtigten Bettel zu unterdrücken, indem man bei gewissen hilflosen und gebrechlichen Personen durch Ausstellung behördlicher Bettelbriefe ein Recht auf Mildtätigkeit anerkannte.

Als älteste Bettlerordnung in Deutschland gilt die Nürnberger von 1478. Außerdem versuchte man insbesondere durch den Reichsabschied von 1512, den Landfrieden von 1551 und die Reichspolizeiordnung von 1577 der Bettelei entgegenzuwirken. Die Reihe der landespolizeilichen Verordnungen, die in den deutschen Territorien, zumal nach dem Dreißigjährigen Krieg, das Betteln eindämmen wollten ist riesig. Die englische Gesetzgebung betrafte gar im 16. Jahrhundert durch Auspeitschungen und Brandmarkungen die Bettler und Landstreicher.

Zum Bettelwesen für das ausgehende 19. Jahrhundert, insbesondere zum Einsatz von Kindern zur Bettelei schreibt Meyers Enzyklopädie von 1888:

Am allerwenigsten darf der Mißbrauch der Kinder zum Zweck des Bettelns geduldet werden. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft Bettelei als Polizeiübertretung mit Haft (§ 361), gewohnheitsmäßige Bettler und solche, welche unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt haben, können nach verbüßter Haft bis zu 2 Jahren in ein Arbeitshaus eingesperrt werden (§ 362). Den selbst Bettelnden sind diejenigen gleichgestellt, welche Kinder zum Betteln anleiten oder ausschicken oder die ihrer Aufsicht untergebenen, zu ihrer Hausgenossenschaft gehörigen Personen vom Betteln abzuhalten unterlassen. Bettelei unter Vorspiegelung körperlicher Gebrechen oder unter Behauptung falscher Thatsachen wird als Betrug durch die Gerichte geahndet.

Aus religiöser Sicht ist die Unterstützung, Verpflegung und Beherbergung von Armen und Kranken ein Werk der Barmherzigkeit. Dabei ist Sachleistungen (Essen, warme Quartiere) der Vorzug zu geben, aus den oben genannten Bedingungen.

Die Erforschung der Genealogie der Bettler, wie auch der Gauner, Räuber und anderer Randexistenzen ist ein schwieriges Spezialgebiet, das sich aber auf oft umfangreiche Gerichts- und Polizeiakten, Steckbriefe usw. stützen kann.

Situation


Bettler sind z.T. obdachlos. Manche Bettler schaffen sich einen Hund an, um bei Passanten Mitleid zu erregen und diese zu Gaben zu animieren. Junge Hunde werden auch gern verkauft. Großer Vorteil eines Haustiers ist aus Sicht des Bettlers, dass dem "Gespann" keine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, und er einen Anspruch auf Bargeld bekommen kann, um ein Quartier zu mieten.

Betteln unter Vortäuschung falscher Verhältnisse (z.B. "bin obdachlos", "Geldbörse gestohlen") kann einen Bettelbetrug darstellen; aufdringliches Betteln kann in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Besonderheiten


Brandbettel

Die auch heute noch gebräuchliche Benutzung der Bezeichnung Brandbrief als eine Ein- und Aufforderung zur schnellen Hilfe geht auf das als Brandbettelbrief bekannt gewordene Schriftstück zurück. Dieser Brandbettelbrief war ein Schreiben von Behörden, das sogenannten Abgebrannten, also Menschen die Hab und Gut und Haus durch einen Brand verloren hatten, zum Zwecke der Bettelei, die örtlich zum Teil streng verboten war, ausgegeben wurde. Da auch teilweise Missbrauch damit einherging, wurde mit Einführung der Feuerpflichtversicherungen die Brandbettelei abgeschafft.

Beruf in Indien

Bis in den 1980er Jahren wurde "Bettler" in den offiziellen indischen Statistiken als anerkannter Beruf geführt. Dort gibt es, wie in vielen armen asiatischen Ländern, "Bettelmafias". Dies sind geheime Untergrundorganisationen, die Kinder kaufen oder entführen und zum Betteln abrichten.

Steuerzahlung

Betteln ist in Deutschland steuerfrei, d.h. Einkünfte hieraus unterliegen nicht der Einkommenssteuer.

Weblinks


Siehe auch


Armut

تسول | Begging | گدا | Kerjääminen | Mendiant | Bedelen | Esmola | Попрошайничество | Tiggeri | ขอทาน | 乞丐

 

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