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Als Betriebsstoff gelten im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen Arbeitsmittel, die bei der Herstellung von Fertigerzeugnissen in Unternehmen zur Energieversorgung und zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der zur Produktion notwendigen Maschinen und Anlagen dienen. Im Gegensatz zu den Rohstoffen und den Hilfsstoffen gehen die Betriebsstoffe nicht als Bestandteil in die jeweiligen Endprodukte mit ein.

Zu den Betriebsstoffen gehören Erdgas, Wasser (z. B. zur Kühlung der Werkzeuge der Maschinen), elektrischer Strom, Benzin, Diesel, Schmieröl und andere Schmiermittel sowie Putzmittel.

Produktionswirtschaft | Betriebsstoff

 

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