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Basisdaten
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Titel: Gesetz zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung

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Kurztitel: Betriebsrentengesetz
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Abkürzung: BetrAVG
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Art: Bundesgesetz
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Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
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Rechtsmaterie: Zivilrecht
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FNA: 800-22-1
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Datum des Gesetzes: 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610)
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Inkrafttreten am:
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Letzte Änderung durch: Artikel 39 des Gesetzes zur
Organisationsreform in der
gesetzlichen Rentenversicherung vom
9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242)

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Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)

1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
Das Betriebsrentengesetz regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland, insbesondere die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen, den Insolvenzschutz und den Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Vor Einführung des Betriebsrentengesetzes war die betriebliche Altersversorgung lediglich durch das allgemeine Vertragsrecht geregelt. Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und gesetzlichen Insolvenzschutz gab es nicht. Dies änderte sich erst im Jahre 1972, als das Bundesarbeitsgericht entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaft aufrecht zu erhalten ist, auch wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des ruhegeldfähigen Alters ausscheidet. Daraufhin erkannte der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und schuf das Betriebsrentengesetz. Außerdem wurde damit die Gleichstellung geregelt. Vorher war es üblich, nur männlichen Mitarbeitern eine Versorgung zuzusagen. Durch das Gesetz erhielten weibliche Mitarbeiter Anspruch auf gleichwertige Versorgung.

Literatur


  • Peter Ahrend: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Kommentar. Verlag C. H. Beck, 10. Auflage, München 2005, ISBN 3406478042
  • Wilhelm Schmidbauer, Bernhard Schmidbauer: Das neue Betriebsrentengesetz ab 2005. Leitfadenverlag Sudholt, Berg 2004, ISBN 3543820400

Weblinks


Rechtsquelle (Deutschland)

 

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