Der Betriebsfunk in Deutschland ist Teil des nichtöffentlichen mobilen Landfunks und ist in mehrere Anwendungsbereiche nach Bedarfsträgergruppen unterteilt. Bedarfsträger sind u. a. Handels-, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Sportvereine sowie Dienstleistungsunternehmen.
Ein Funknetz des Betriebsfunks besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger mobiler Funkstellen (Fahrzeugfunkanlagen, Handfunkgeräte). Für ein Betriebsfunknetz wird gewöhnlich ein Funkversorgungsbereich mit einem Radius von 10 bis 15 km genehmigt. Funknetzen ohne ortsfeste Funkanlage wird ein geografisches Gebiet genehmigt, z. B. „Landkreis Merseburg-Querfurt“. Die Genehmigung für ein Betriebsfunknetz erteilt die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA), vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). In der Genehmigung werden die Betriebsfrequenz, der Standort der ortsfesten Funkanlage, die Antennenhöhe, die Antennenart und die Sendeausgangsleistung festgelegt.
In Deutschland werden Frequenzen aus folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:
| 8m-Band | 34,75 MHz ... 34,95 MHz |
| 4m-Band | 68,00 MHz ... 87,50 MHz |
| 2m-Band | 146,00 MHz ... 174,00 MHz |
| 70cm-Band | 410,00 MHz ... 470,00 MHz |
Wegen der begrenzten Anzahl von Funkfrequenzen erfolgt eine Zuteilung im allgemeinen zur gemeinschaftlichen Nutzung der Frequenz mit anderen Genehmigungsinhabern.
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