Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen, unter anderem alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von Sozialarbeitern bzw. Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften dahingehend betreut werden, dass bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleistet wird.
Besonders in therapeutischen Wohngemeinschaften betrifft der Aufgabenbereich der Betreuer häufig sehr viele Details im täglichen Leben. Hierzu zählen viele lebenspraktische Dinge wie Körperhygiene, Sauberkeit der Wohnräume, Umgang mit Geld und auch Einkäufe, auch das nach individuellem Bedarf. Oft werden psychologische Beratungen angeboten, um Konflikte zu meistern. In vielen Wohngemeinschaften gibt es regelmäßige Gruppenversammlungen, in denen die Gruppe betreffende Angelegenheiten geklärt werden.
Es gibt Konfliktberatung bei Auseinandersetzungen der Bewohner untereinander oder mit den Betreuern.
Bei vielen psychisch Kranken wird angestrebt, ihnen später ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach Möglichkeit auch wieder in einen Beruf zu finden.
Rechtliche Grundlagen: Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, "Betreutes Wohnen" gesetzlich zu definieren; daher kann bisher jeder seine Wohnung als "Betreutes Wohnen" vermieten. Ab Januar 2006 soll das "Betreute Wohnen" als DIN-Norm definiert werden. Veröffentlicht ist dieses bisher nicht. Eine Legaldefiniton gibt es leider nicht, die es zulassen würde, sich bei Gerichtsklagen auf die gesetzlich festgelegten Einzelheiten zu berufen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet man keine diesbezügliche Bestimmung, auch nicht in den Ausführungsgesetzen und -Verordnungen. Wichtig ist beim "Betreuten Wohnen" beim Abschluss eines Vertrages, der Inhalt des Mietvertrages. Es muss alles einzeln geregelt und genau bezeichnet sein, um eine Klagemöglichkeit bei Mietstreitigkeiten zu haben.
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"Betreutes Wohnen".
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