Bestandskraft ist ein Begriff aus dem Verwaltungsverfahren. Man unterscheidet formelle Bestandskraft und materielle Bestandskraft.
Verwaltungsakte erlangen formelle Bestandskraft, wenn sie nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden können, weil entweder alle ordentlichen Rechtsbehelfe erfolglos eingelegt wurden oder die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen verstrichen sind.
Materielle Bestandskraft bedeutet, dass die Behörde und alle Beteiligten an die getroffene Regelung gebunden sind. Die Regelung des Verwaltungsakts gilt dann für unbestimmte Zeit bindend fort. Eine Aufhebung oder Änderung kann - auch durch die Behörde - nur noch unter engen Voraussetzungen etwa durch Widerruf oder Rücknahme des Verwaltungsakts erfolgen.
Die Bestandskraft eines Verwaltungsakts dient der Rechtssicherheit.
Eine ähnliche Wirkung gibt es auch bei gerichtlichen Entscheidungen: die Rechtskraft.
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