Die Besoldungsordnung W gilt für Hochschullehrer (Professoren, Wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten) und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie ersetzt die Besoldungsordnung C (Änderung durch das Professorenbesoldungsreformgesetz).
Die Grundgehälter sind fest, das heißt sie steigen nicht mit höherem Lebensalter wie bei der BesO C . Zu den Grundgehältern der Besoldungsgruppen W 2 und 3 kommen Leistungsbezüge hinzu, die
W1 ist den Juniorprofessoren vorbehalten. Hier gibt es keine Leistungsbezüge, jedoch wird das Entgelt nach positiver Zwischenevaluation erhöht.
Die nachfolgend angegebenen Grundgehaltssätze sind vom Stand 2005.
Grundgehalt: 3.405,34 Euro, nicht ruhegehaltfähige Zulage nach positiver Evaluation: 260 Euro
Daneben kann Juniorprofessoren bei ihrer Einstellung ein Sonderzuschlag bis zu 10 Prozent des Grundgehaltes gewährt werden.
Die letzteren sechs nur, wenn nicht durch Bundes- oder Landesrecht in die Besoldungsordnungen A oder B eingestuft.
3.890,03 Euro
Die letzteren sechs nur, wenn nicht durch Bundes- oder Landesrecht in die Besoldungsordnungen A oder B eingestuft.
4.723,61 Euro
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"Besoldungsordnung W".
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