Eine Straußwirtschaft ist ein von Winzern und Weinbauern saisonal geöffneter Gastbetrieb, in dem sie zu bestimmten Zeiten ihren selbsterzeugten Wein direkt vermarkten.
Hier finden Weinproben und kleine Festlichkeiten statt. Hauptsächlich im Sommer an Sonn- und Feiertagen und vor der Weinlese kann hier der Besucher einkehren und neben der Weinverkostung (Weinprobe) auch mancherorts ein zünftiges Mahl einnehmen.
Eine Straußwirtschaft ist grundsätzlich mit dem Ausschank von selbst erzeugtem Wein durch einen Winzer in dessen Räumen oder Weinkeller verbunden. Die Straußwirtschaft fällt nicht unter den Begriff des Gewerbes und ist daher erlaubnis- und abgabenfrei. Die Erlaubnisfreiheit liegt jedoch nur vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt sind, aber in wesentlichen Punkten übereinstimmen (siehe dazu Abschnitt Rechtliches).
Die Räumlichkeiten für eine Straußwirtschaft weisen unterschiedlichen Charakter auf, neben gaststättenähnlich eingerichteten Besen findet sich auch die Scheune, die mit einfachen Sitzbänken provisorisch umgebaut wurde. In früheren Jahrzehnten sollen die Winzer auch schon mal ihre Wohnung oder den Viehstall ausgeräumt haben. Buschenschank oder Heuriger wird diese Form der Gastwirtschaft in Österreich genannt. Der Name leitet sich ab von einer Stange an die vor dem Eingang ein Föhrenbusch gesteckt wird. Damit zum zweiten Ausdruck: "Ausg´steckt is´". Damit wurde in früheren Zeiten dem Steuereintreiber die Steuerpflicht "kundgetan". Die "Buschenschank" und das "Ausg´steckt is´" gehen auf eine Verordnung Kaiserin Maria Theresias zurück.
Als historisches Vorbild für die Straußwirtschaft wird meist ein Erlass Karls des Großen aus dem Jahr 791 zitiert - in diesem wurde den Winzern der Betrieb von "Kranzwirtschaften" erlaubt, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu kenntlich gemacht wurden.
Kurz vor der Lese mussten die Winzer ihre Fässer leer bekommen. Hierzu luden sie Gäste in ihre Wohnstuben ein. Als Erkennungsmerkmal - „Wo`s Sträußchen hängt wird ausgeschenkt“ - kam ein Blumensträußchen an die Haustür. Die Wohnstuben wurden irgendwann zu klein und man baute die Scheunen aus. Die Straußwirtschaften dürfen auch heute noch nur eine bestimmte Zeit geöffnet sein und meist gibt es zu den verschiedenen Weinsorten nur Kleinigkeiten zu Essen. (Belegte Brote, Käsespieße)
Es sind unter anderem folgende Regeln zu beachten:
Die Strauß(en)wirtschaft findet man in fast allen Weinbaugebieten Deutschlands, wird jedoch v.a. in Baden, im Rheingau, in Rheinhessen, in Sachsen und der Pfalz, an Mosel, Saar, Ruwer und an der Nahe so bezeichnet. Der Name kommt daher, dass zum Zeichen, dass der Gastbetrieb geöffnet hat, ein Strauß z.T. mit bunten Bändern an den Eingang gehängt wurde.
In Schwaben nennen sich derartige Einrichtungen Besen oder schwäbisch Besa. Der Name Besen leitet sich vom Reisigbesen an der Tür ab, mit der der Besen anzeigt, dass er geöffnet ist. Häufig wird als zusätzliches Signal eine meist rote Glühbirne verwendet. Besen sind vor allem im den Großräumen Stuttgart und Heilbronn verbreitet.
In Franken werden derartige Gaststätten als Häckerwirtschaft (von Häcker = fränkisch für Winzer) oder Heckenwirtschaft bezeichnet.
In Österreich heißen Straußwirtschaften Heurige oder Buschenschanken, kenntlich durch einen grünen "Buschen", wie in Wien oder einem geflochtenen Strohkranz wie in Teilen von Niederösterreich.
Eine ähnliche Tradition gibt es auch mit Bier, den Zoigl
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"Straußwirtschaft".
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