Das Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst ist in der Luftfahrt eine Berechtigung zur Durchführung des Flugfunks. Zur Durchführung des Flugfunks in Deutschland muss ein Flugfunkzeugnis erworben werden.
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Flugfunkzeugenisse (FlugfunkV).
Die unerlaubte Nutzung der Flugfunk-Frequenzen - also ohne Sprechfunkzeugnis - gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne Flugfunkzeugnis ist in der Bundesrepublik strafbar.
Man unterscheidet:
Das AZF berechtigt u.a. den Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) und nach Sichtflugregeln (VFR) auszuüben. Wer bei VFR-Flügen den Sprechfunkverkehr ausüben will, benötigt hierzu ein BZF I; wenn er den Sprechfunkverkehr nur in deutscher Sprache abwickeln will, genügt das BZF II.
Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:
Nähere Einzelheiten regelt die Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) vom 01.03.1994. Verordnung über Flugfunkzeugnisse
Die Sprechfunkzeugnis in der Luftfahrt werden in drei Kategorien unterteilt:
Das Beschränkt gültige Sprechfunk
Das BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache absolviert und berechtigt daher lediglich zum Flugfunk innerhalb Deutschlands sowie teilweise innerhalb des deutschsprachigen Auslands.
Bei dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I)" wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) geprüft, wobei sowohl die deutsche als auch die außerhalb Deutschlands obligatorische englische Sprache enthalten ist.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis, berechtigt den Luftfahrzeugführer (Piloten) zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Natürlich berechtigt es auch zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen.
Im Zuge der Berufspilotenausbildung (CPL) ist der Erwerb des AFZ vorgeschrieben.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) berechtigt zur Durchführung des Funks im Instrumentenflug (IFR) und ist daher meist Vorstufe für die Erlangung eines Berufspilotenscheins (CPL und ATPL).
Das auf den Sichtflug (VFR) beschränkte Sprechfunkzeugnis BZF ist im AZF enthalten.
Meistens macht der Flugschüler sein Sprechfunkzeugnis auf einem gesonderten Lehrgang während der Ausbildungszeit. Allerdings werden in vielen Gegenden solche Kurse nur alle paar Monate angeboten.
Ein mutiger Anruf bei der Flugsicherung irgendeines Flugplatzes (Tower) oder bei einer Kontrollzentrale der Deutschen Flugsicherung ergibt schnell die Telefonnummer eines Fluglotsen, der gelegentlich Kurse oder Einzelunterricht anbietet.
Die Ausbildung kann auf verschiedene Arten geschehen. Meist wird eine kleine Gruppe von einem Fluglotsen oder Flugschulen unterrichtet. Dabei wird die Durchführung von Flügen simuliert. Die Flüge werden nur gedanklich durchgespielt, am grünen Tisch - nur mit Flugkarten, ohne Flugsimulator. Lediglich Papier und Stift sind anfangs für Notizen als Gedankenstütze erforderlich. Dabei spielt der Lehrer den Fluglotsen und der Schüler den Piloten.
Um den Ablauf möglichst realitätsnah zu gestalten, kann ein Funk- bzw. Transpondergerätes zur Hilfe genommen werden. Des Weiteren erhält der Schüler Unterricht in Fernmelderecht und Fernmeldetechnik.
Sie besteht aus einem theoretischen Teil, der Fernmelderecht, Fernmeldetechnik und eine NOTAM-Übersetzung beinhaltet, sowie aus einem praktischen Teil. Dabei wird wie in der Schulung ein Flug simuliert, in dem der Prüfer den/die Fluglotsen spielt.
Das AZF wird durch eine Prüfung bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) erlangt. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit englischen Multiple-Choice-Fragen (40 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt 288 Fragen), von denen 75% innerhalb von 30 Minuten korrekt beantwortet werden müssen. Hinzu kommt eine praktische Flugfunkprüfung, in der ein IFR-Flug einschließlich Erstellung eines Flugplans simuliert wird.
Die formellen Voraussetzungen für den Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses sind recht gering. Für das BZF1 und das BZF2 ist lediglich ein Mindestalter von 15 Jahren bestimmt. Für das AZF gelten 18 Jahre Mindestalter. Das AZF kann, mit Ausnahme von Mitarbeitern der Flugsicherung, nur auf dem Weg der Zusatzprüfung zu einem BZF erworben werden. Der Anwärter muss insbesondere keine Pilotenlizenz besitzen. Auch unterliegt das Sprechfunkzeugnis anders als die Pilotenlizenz keiner zeitlichen Beschränkung und verfällt nicht.
Die Funkerprüfung besteht aus einem theoretischen Teil, der
Im Falle einer bestandenen Prüfung wird das Zeugnis umgehend ausgestellt. Ansonsten ergeht eine dreimontige Sperre, bis man wieder zur Wiederholungsprüfung antreten darf.
Folgende Funker-Zeugnisse können in Österreich erworben werden:
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"Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)".
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