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Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht übernimmt in den meisten Fällen auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes ein. In Deutschland und in Österreich wird der Begriff "Besatzungsmächte" ohne weiteren Zusatz oft für die vier Besatzungsmächte des Deutschen Reiches, die auch als Alliierte oder Siegermächte bezeichnet werden, nach dem Zweiten Weltkrieg (Großbritannien, Frankreich, USA und Sowjetunion) gebraucht.

Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.

Siehe auch: Okkupation, Besatzungszone, Besetztes Nachkriegsösterreich

Abhängiges Gebiet | Wehrrecht

 

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