Das Berufsverbot ist in Deutschland aus Juristensicht und in deren Sprache „eine gesetzliche Folge oder Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Verurteilung wegen einer Straftat“. Es greift unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein.
Im üblichen Sprachgebrauch in den alten Bundesländern wird auch die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund des bis heute angewendeten Radikalenerlasses als Berufsverbot bezeichnet.
Historische Beispiele für Berufsverbote sind die Entlassungen von Juden und politischen Gegnern des Nationalsozialismus in Folge des Berufsbeamtengesetzes vom 7. April 1933 sowie die nach 1945 von den Alliierten Siegermächten gegen politisch belastete Filmkünstler verhängten Arbeitsverbote.
Die Anordnung kann zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 70a StGB).
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"Berufsverbot".
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