Das Berufstauchen umfasst alle Arten der erwerbsmäßigen Durchführung von Taucharbeiten. Hierzu gehören insbesondere
Allen Zweigen gemeinsam ist, dass der Berufstaucher Tätigkeiten ausführt, die sich im Grunde nicht von vergleichbaren Arbeiten an Land unterscheiden (schweißen, sägen, schrauben, messen, freilegen und zum Abtransport vorbereiten etc.), die andererseits aber durch die vorherrschenden extremen Bedingungen die Entwicklung besonderer Fertigkeiten erfordern, namentlich wegen der Arbeit in lebensfeindlicher Umgebung, unter Druck, in völliger Dunkelheit und bei extremen Wassertemperaturen.
Die Ausbildung ist dem entsprechend spezifisch für den Bereich, dem die Arbeiten zugehören, die der Taucher auszuführen hat.
In Deutschland ist allen Sparten der Berufstaucherei gemeinsam, dass es sich um eine Aufbauausbildung handelt, dass also vor der eigentlichen Taucherausbildung eine Ausbildung zu einem anderen Beruf vorausgegangen sein muss, welche die Kenntnisse vermittelt, die der Taucher später unter Wasser anwenden soll. Ferner sind natürlich sehr gute Gesundheit und psychische Stabilität erforderlich. In der Regel wird das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) der DLRG oder eine vergleichbare Leistung verlangt.
In Deutschland wird die Ausbildung der Berufstaucher in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin“ vom 25. Februar 2000 (BGBl. I. S. 165) bundeseinheitlich geregelt.
Der Bewerber muss die Ausbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf handwerklicher Art nachweisen (zum Beispiel Zimmermann etc.), ggf. auch mindestens vierjährige Berufspraxis.
Der Fortbildungslehrgang (320 Unterrichtsstunden) vermittelt die theoretischen Grundlagen
1. Grundlagen
2. Schweißen
3. Tauchmedizin
4. Anwendungskenntnisse
Nach Durchlaufen der vorbezeichneten Fortbildungsmaßnahmen werden die Tauchanwärter vor der Industrie- und Handelskammer in den vermittelten theoretischen und praktischen Bereichen geprüft. Sie erhalten nach Bestehen den Abschluss „Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin“.
Nach dem Erwerb entsprechender Berufserfahrung kann die Prüfung zum Tauchermeister und damit die Ausbilderqualifikation für Tauchanwärter erworben werden.
Der Einsatzbereich liegt im Wesentlichen in der gewerblichen Taucherei, d.h., bei Tauchbetrieben, welche die genannten Arbeiten ausführen. Dabei kommen die Taucher nicht allein an typischen Wasserbauwerken (Schleusen, Wehre, Brücken, Staumauern etc.) oder bei der Bergung von versunkenen Schiffen oder Kraftfahrzeugen zum Einsatz, sondern auch im Prinzip überall, wo Wasser gewollt oder ungewollt auftritt und es weniger Aufwand nach sich zieht, einen Taucher hinabzuschicken, als das Wasser zu entfernen. So führten Taucher umfangreiche Arbeiten im Zuge der Neubebauung des Potsdamer Platzes in Berlin durch, wo das Grundwasser große Teile der Baugruben füllte. Wasserwerke lassen ebenso regelmäßig Revisionsarbeiten in Trinkwasserbrunnen von Tauchern durchführen, wie Klärwerke die Inspektion und Wartung ihrer Faultürme. Soweit es der Strahlenschutz zulässt, führen Taucher auch Arbeiten in den Abklingbecken von Kernkraftwerken durch.
Auch im Bereich der Behörden werden Taucher eingesetzt, beispielsweise bei der Unterhaltung von Schifffahrtsstraßen, der regelmäßigen Inspektion von Wracks in Nord- und Ostsee etc. Ebenso haben sich Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg vielfach so tief in die grundwasserführenden Schichten des Erdreichs gebohrt, dass zu ihrer Bergung die Kampfmittelräumdienste Taucher einsetzen müssen.
Geeignete Bewerber aus dem Polizei- bzw. Feuerwehrdienst durchlaufen eine mehrwöchige Zusatzausbildung, welche sie entsprechend der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der jeweiligen Taucherdienstvorschriften auf die Tätigkeiten vorbereitet. Die Aufgaben entsprechen dem Bereich der jeweiligen Behörde und umfassen das Retten lebender und Bergen toter Menschen, das Suchen und Heben versunkener Gegenstände, ferner beispielsweise auch die Überprüfung von Schiffen auf Schmuggelgut oder Sprengsätze am Schiffsboden.
Eine geregelte Ausbildung zum Forschungstaucher entstand erst 1970, nachdem zwei Forschungstaucher im Jahre 1969 vor Helgoland tödlich verunglückten. Da die Tätigkeit weder der klassischen Berufstaucherei noch dem Sporttauchen zugeordnet werden konnte, hat man einen eigenen Ausbildungsgang eingeführt. Der „Hauptverband für gewerbliche Berufsgenossenschaften“ hat „Richtlinien für den Einsatz von Forschungstauchern“ herausgegeben.
Anwärter kommen aus dem akademischen Bereich, beispielsweise der Biologie oder der Archäologie. Die Dauer der Ausbildung ist mit 240 Stunden kürzer als die zum Geprüften Taucher, beinhaltet aber ähnliche Inhalte. Jedoch hat die Vermittlung praktischer Fähigkeiten naturgemäß einen anderen Schwerpunkt und geht neben dem Sicherheitstraining eher in die Richtung der Suche, Vermessung und Bergung. Jedoch muss beispielsweise für die Probenentnahme auch der Umgang mit Säge, Hammer und Meißel etc. beherrscht werden.
Aufbauend auf der Ausbildung zum Forschungstaucher ist die Spezialisierung, zum Beispiel zum Archäologischen Forschungstaucher möglich.
Die Bundeswehr unterhält Einheiten mit Waffentauchern (Kampfschwimmer, Minentaucher) und Pioniertauchern. Letztere entsprechen von der Aufgabenstellung her dem gewerblichen Tauchen (s.o. „Geprüfter Taucher“).
Entsprechend der vielfältigen Aufgabenstellung kommen im Bereich der Berufstaucherei die verschiedensten Ausrüstungen zum Einsatz; vom leichten Tauchgerät mit ABC-Ausrüstung, kurzärmeligem Nasstauchanzug und Pressluftflasche (zum Beispiel bei Revisionsarbeiten in Hallenbädern) bis hin zum schweren schlauchversorgten Helmtauchgerät in kontaminiertem Wasser, zum Beispiel in der Kläranlage. Als „Regel-Ausrüstung“ kann wohl am ehesten der Trockentauchanzug mit Vollgesichtsmaske, Flossen und Schlauchversorgung angesehen werden, da er sowohl hinsichtlich Luftversorgung und Kälteschutz die längsten Tauchzeiten ermöglicht und zugleich ein Optimum an Sicherheit und Beweglichkeit bietet. Jedoch hängt die Wahl des Tauchgeräts letztlich davon ab, welche Arbeiten auszuführen sind und wie die Voraussetzungen vor Ort sich gestalten.
Der Grundsatz Tauche nie allein hat im Bereich des Berufstauchens in der Regel die Ausprägung, dass sich ein Taucher im Wasser befindet, von einem Signalmann und über Fernsprechverbindung geleitet wird und sich ein Sicherheitstaucher zum Einstieg bereit in Wartestellung befindet, um im Notfall binnen kürzester Zeit Hilfe leisten zu können.
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