Eine Berufsfeuerwehr (Abkürzung: BF) ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus hauptamtlich arbeitenden Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes (in Deutschland nach DIN 14011 Teil 9) und hält mindestens einen Zug ständig besetzt im Gegensatz zu einer Freiwilligen Feuerwehr.
Siehe auch: Liste der deutschen Städte mit einer Berufsfeuerwehr
Die folgenden Angaben beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen, andere Bundesländer haben z. T. abweichende Vorschriften: Die hauptamtlich eingesetzten Dienstkräfte sind zu verbeamten (§ 10 Abs.2 FSHG und allgemein Art. 33 Grundgesetz; in Baden-Württemberg dürfen auch Angestellte verwendet werden). Die Gemeinden unterhalten gem. § 1 FSHG eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Aus § 1 Abs. 4 FSHG ergibt sich, dass Städte mit Berufsfeuerwehr auch eine Leitstelle einrichten müssen. Besteht neben der Berufsfeuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr, ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. Große kreisangehörige Städte (in NRW: mehr als 60.000 Einwohner) und mittlere kreisangehörige Städte (in NRW über 25.000 Einwohner) müssen hauptamtliche Kräfte für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache einstellen, die zu verbeamten sind (§ 13 FSHG). Ausnahmen sind möglich. In NRW ist es daher möglich, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern - weil sie keine kreisfreien Städte sind - keine Berufsfeuerwehr haben müssen, aber eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften haben (je größer die Stadt und je größer das Risiko, desto mehr). Z. B. haben Neuss (über 152.000 Einwohner), Paderborn, Moers, Siegen (alle über 100.000 Einwohner) usw. keine Berufsfeuerwehr. Natürlich ist es jeder Gemeinde unbenommen, eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Beispiele hier: Iserlohn, Minden, Witten (kreisangehörig, weniger als 100.000 Einwohner, trotzdem eine BF).
Gearbeitet wird meist in 24 Stunden Schichten, d. h. 24 Stunden arbeiten und dann 24 oder 48 Stunden frei.
In einer Freiwilligen Feuerwehr können zur Unterstützung hauptamtliche Kräfte hinzugezogen werden. (vgl. oben)
Die Ausbildung ist von den Gemeinden und Ländern bundesweit vereinheitlicht. Sie erfolgt an den Landesfeuerwehrschulen, an den Verwaltungsschulen und, im Rahmen von vier Ausbildungsabschnitten, bei Berufsfeuerwehren und Aufsichtsbehörden, wobei der Anwärter/Referendar bei einer Berufsfeuerwehr in einer Stadt mit Hafen ausgebildet werden sollte. Sie dauert zwei Jahre für Laufbahnbewerber und ein Jahr für Aufstiegsbeamte und schließt mit einer Prüfung beim Institut der Feuerwehr ab. Die Prüfung besteht aus schriftlichen Aufgaben (Aufsichtsarbeiten), einer Planübung und einer Hausarbeit.
Die Bewerbung für den höheren Dienst läuft meist über den Deutschen Städtetag wo auch eine Koordinierung der ausbildenden Berufsfeuerwehren stattfindet.
Die Bezirksregierung berät und beaufsichtigt die Berufsfeuerwehren im Feuerschutz und Rettungsdienst.
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