Ein Berufsförderungswerk (BFW) ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation, in der Regel in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform und in öffentlicher Trägerschaft.
Ein BFW ist auf die besonderen Belange beruflich Behinderter eingerichtet. Es gibt medizinische, sozialpädagogische und psychologische Fachdienste zur Betreuung der Rehabilitanden neben der Ausbildung. Daneben sind bauliche Maßnahmen wie behindertengerechte Lehrgangsräume und Internatszimmer vorhanden.
In der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke haben sich 28 Berufsförderungswerke zusammengeschlossen.
Die Ausbildungsdauer ist auf zwei Jahre (vier Semester) verkürzt.
Die Ausbildungspalette ist individuell in jedem der 28 BFWs verschieden. Grundsätzlich werden nur kaufmännische und gewerblich-technische Ausbildungen angeboten, die je nach Art der Behinderung erfolgreich absolviert werden können und für die es auch einen Bedarf an Arbeitskräften gibt, damit die Chance auf eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt gegeben ist. Im Idealfall können die Rehabilitanden auf Kenntnisse ihres Vorberufes zurückgreifen.
Beispiele:
Die Ausbildung erfolgt erwachsenengerecht nach handlungsorientierten Konzepten. Es werden nicht nur reine Fachinhalte vermittelt, klassischer Unterricht ist eher selten. Durch immer wieder überarbeitete Ausbildungskonzepte soll eine möglichst praxisnahe Lern- und Arbeitsumgebung sichergestellt werden, beispielsweise durch Übungsfirmen und realistische Projekte.
Zusätzlich absolvieren die Rehabilitanden gewöhnlich ein dreimonatiges Praktikum in einem Betrieb, um einen Praxisbezug zu ihrer Ausbildung herzustellen.
Die Teilnehmer einer beruflichen Reha-Maßnahme müssen für den neuen Beruf körperlich und geistig geeignet sein. Dies kann in einer zweiwöchigen Berufsfindung und Arbeitserprobung festgestellt werden. Diese Dienstleistung bieten ebenfalls die BFWs an.
Die Kosten der Maßnahme werden bei Bewilligung von den Rentenversicherungen, den Berufsgenossenschaften, der Bundesagentur für Arbeit oder den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Rehabilitanden erhalten während der Ausbildung am BFW ein Übergangsgeld. Es orientiert sich ähnlich wie das Arbeitslosengeld an das letzte durchschnittliche Einkommen.
Die grundlegende Schulungs- und Gruppenfähigkeit ( sechs bis 9 Unterrichtseinheiten pro Tag) sind erforderlich. Ebenso ist die Suchtmittelfreiheit Voraussetzung und kann im Zweifelsfall mit den Reha-Fachdiensten im Vorfeld geklärt werden.
Die Schwerpunkte des RVT liegen einerseits in schulisch-beruflichem Training, andererseits in psycho-sozialer Begleitung. Im schulisch-beruflichen Training werden die Leistungsanforderungen - flexibel und individuell ausgerichtet - langsam erhöht.
Im Deutschen werden Rechtschreibung, Berichtwesen und Grammatik trainiert. Freie Rede und Vortrag sind Anteile der mündlichen Lehreinheiten.
In der Mathematik werden grundlegende Rechenarten aufgefrischt und vermittelt. Die individuelle inhaltliche Auswahl orientiert sich an den angestrebten Berufsbildern und erstreckt sich über die Grundrechenarten, die Bruchrechnung, algebraische Grundlagen, den Dreisatz bis hin zur Prozentrechnung.
Im Fach Berufserkundung werden Moderations- und Präsentationstechniken gelehrt. Grundlegende Einführungen in das Arbeiten mit einem PC (Windows, WORD, Internet-Recherchen) sind in die Berufserkundung integriert.
Gezieltes Kommunikationstraining baut überdies Unsicherheiten vor einer Gruppe ab.
Das Trainingsprogramm beinhaltet auch Hospitationen im vorgesehenen Ausbildungsbereich. Dort können sich RVT-Teilnehmer intensiver mit dem angestrebten Ausbildungsgang auseinandersetzen und ihr angestrebtes Berufsbild kennen lernen.
Der Psychologische Dienst unterstützt die Gruppe durch Trainingseinheiten und individuelle (z.B. psychotherapeutische) Maßnahmen. Das gesamte RVT-Team reflektiert regelmäßig die Trainingssituation und die Fortschritte der einzelnen Teilnehmer. Die angestrebten Ziele werden in individuellen, mit den Rehabilitanden geführten Fördergesprächen immer wieder neu bewertet.
Schließlich erhält der Reha-Träger einen RVT-Bericht. Die Folgemaßnahme kann, abhängig von der Stabilität des Teilnehmers und vom RVT-Beginntermin, entweder ein nahtlos anschließender, berufsbezogener Rehavorbereitungslehrgang (RVL) sein, oder - wenn die Stabilität des Teilnehmers genügend gefestigt ist - die berufliche Qualifizierung.
Die Kosten für eine berufliche Reha-Maßnahme in einem BFW sind erheblich und werden letztendlich von der Allgemeinheit bezahlt. Daher wird von den Rehabilitanden ein hohes Maß an Motivation und eigenverantwortlicher Mitarbeit gefordert. Die BFWs erstatten den Kostenträgern in regelmäßigen Abständen Bericht über den individuellen Lernfortschritt und ob Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss besteht.
Im Extremfall haben die Kostenträger die Möglichkeit, die Reha-Maßnahme bei fehlender Aussicht auf Erfolg (z. B. durch mangelnde Mitarbeit, fehlende intellektuelle und körperliche Fähigkeit, langwierige Krankheit oder sonstige längerfristige Ausfälle) abzubrechen.
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl von 28 BFWs in Zukunft nicht mehr zu halten sein wird. Wenige Berufsförderungswerke werden mit speziellen Nieschenangeboten den Reha-Bereich abdecken.
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