BA-Logo-BadenWuerttemberg.jpg Eine Berufsakademie (BA) (englische Bezeichnung: "University of Cooperative Education") ist eine besondere Studieneinrichtung im tertiären Bildungsbereich, die neben einem theoretischen Fachstudium eine starke Praxisorientierung aufweist, da die Hälfte des Studiums in einem Unternehmen stattfindet. Eine Berufsakademie ist keine Hochschule. Somit handelt es sich bei ihren Abschlüssen nicht um Hochschulgrade (akademische Grade), sondern staatliche Abschlussbezeichnungen, die jedoch hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt sind (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004).
Studenten schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab und belegen parallel dazu einen Studiengang an einer Berufsakademie. Die Semester sind in dreimonatige Theorie- und Praxisphasen gegliedert, die an den Berufsakademien beziehungsweise in den Firmen stattfinden. Je nach Betrieb sind dabei auch Auslandsaufenthalte möglich. Die Abschlussarbeit wird in Abstimmung mit der Berufsakademie und des Unternehmens geschrieben.
Aufgrund der Überlast an den Hochschulen wuchs die Sorge, dass junge Menschen nicht bedarfsgerecht ausgebildet werden und somit Gefahr liefen, nach Beendigung ihres Studiums auf der Straße zu stehen. Die Unternehmen befürchteten zudem das Entstehen einer Qualifikationslücke, die durch die neuen Hochschulen nicht genügend ausgefüllt werden konnte.
Im Jahr 1971 machte die Daimler-Benz AG gegenüber dem Kultusministerium Baden-Württemberg den Vorschlag, die Attraktivität der Ausbildung von Abiturienten im Dualen System dadurch zu fördern, dass die Ausbildung mit einer Art „Hochschulkurs-System“ verbunden werden sollte. Im Laufe desselben Jahres fanden hierzu auch Gespräche der Stuttgarter Unternehmen Robert Bosch GmbH, Daimler-Benz AG und Standard Elektrik Lorenz AG statt. Man war sich einig, dass eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der geplanten alternativen Ausbildungsgänge sein würde, den Abiturienten eine echte Alternative zum „klassischen“ Hochschulstudium zu bieten. Das bedeutete, dass die neuen Ausbildungsangebote gegenüber einem Hochschulabschluss vergleichbare Chancen eröffnen mussten - vergleichbar in Bezug auf das erreichbare Einkommen, vergleichbar aber auch im Hinblick auf die Aufstiegschancen. Diese Bedingungen konnten dauerhaft jedoch nur dann erfüllt werden, wenn die Qualität der Lerninhalte und Lernziele dieser neuen Ausbildungsgänge ein den Hochschulen vergleichbares Niveau hätten.
In enger Kooperation mit der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) in Stuttgart und der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Neckar entwickelten die drei „Gründer“-Unternehmen das neue Bildungsangebot für Abiturienten, das am 15. Juli 1972 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: das „Stuttgarter Modell“ war geboren. Im darauf folgenden Jahr gab der damalige Kultusminister Professor Wilhelm Hahn die Grundzüge eines Offensivprogramms für die berufliche Bildung der Öffentlichkeit bekannt. Als einen der Schwerpunkte nannte er die Schaffung einer Berufsakademie. Grundgedanke hierbei war - inspiriert durch das „Stuttgarter Modell“ - die Übertragung des Dualen Systems in den tertiären Bereich.
Am 1. Oktober 1974 starteten die Berufsakademien in Stuttgart und Mannheim im Rahmen eines Modellversuchs mit insgesamt 164 Studenten und 51 Ausbildungsstätten in den beiden Ausbildungsbereichen Wirtschaft und Technik. 1975 nahm an der Berufsakademie Stuttgart der Ausbildungsbereich Sozialwesen seine Arbeit auf. Bis zum Jahr 1981 kamen die Berufsakademien in Villingen-Schwenningen, Heidenheim an der Brenz, Ravensburg, Karlsruhe, Mosbach und Lörrach hinzu.
Das „Gesetz über die Berufsakademie im Land Baden-Württemberg“ wurde im April 1982 durch den Landtag verabschiedet und trat am 26. Mai 1982 in Kraft. Die bisherige Modellversuchsphase für das neue Ausbildungs- und Studienmodell war damit beendet. Die Berufsakademien waren nun als Regeleinrichtungen im tertiären Bildungsbereich des Landes verankert.
Bereits im August 1982 beschloss der Ministerrat, die Berufsakademie Baden-Württemberg weiter auszubauen. Die Gesamtstudentenzahl sollte sich bis 1985 auf rund 5.000 erhöhen. Da auch dieser Kapazitätsausbau der Nachfrage nach Studienplätzen an der Berufsakademie nur kurze Zeit gerecht wurde, erfolgte bis 1990 eine weitere Aufstockung auf 12.140 Plätze und im Ausbauprogramm bis zum Jahr 2004 eine Kapazitätserhöhung auf 18.000 Studienplätze. Heute studieren an allen Standorten über 20.000 Studierende und es gibt bereits über 70.000 Absolventen der Berufsakademie in den verschiedenen Studiengängen.
Getreu dem Leitbild der Berufsakademie Baden-Württemberg wurden parallel zum Ausbau der Berufsakademie die hochschulpolitischen Bemühungen intensiviert, eine überregionale Anerkennung der BA-Abschlüsse zu erreichen. Mit der auf der Konferenz der Kultusminister im September 1995 in Halle ausgesprochenen Empfehlung an die Bundesländer, Berufsakademie-Absolventen wie Fachhochschulabsolventen zu behandeln, waren die jahrelangen Bemühungen um eine überregionale Anerkennung einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die Kultusministerkonferenz stellte fest, dass die Abschlüsse der Berufsakademien nach dem Modell der baden-württembergischen Berufsakademien Abschlüsse im tertiären Bereich sind, die unter die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union fallen. Damit waren auch die Bedingungen für eine europaweite Anerkennung gegeben.
Heute besitzt die Berufsakademie Baden-Württemberg insgesamt acht Standorte sowie drei Außenstellen: Mannheim, Stuttgart (mit der Außenstelle Horb), Heidenheim, Karlsruhe, Lörrach, Mosbach (mit der Außenstelle Bad Mergentheim), Ravensburg (mit der Außenstelle Friedrichshafen) und Villingen-Schwenningen. Nach der deutschen Einheit adaptierten Berlin, Thüringen und Sachsen das Modell; in Berlin wurde die Berufsakademie inzwischen als unabhängiger Fachbereich in die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin eingegliedert.
Es ist auf verschiedene Weisen möglich, Ausbildungsbetriebe zu finden:
Das Grundstudium wird nach zwei Jahren mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Im Verlauf des Studiums sind Hausarbeiten (Praxisberichte, Projektarbeiten, Studienarbeiten) anzufertigen und diverse Prüfungen abzulegen. Die genaue Verteilung der Prüfungsvorleistungen (zum Beispiel die Anzahl der Studienarbeiten in welchem Fachsemester) bestimmt die jeweilige Berufsakademie und ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich geregelt. Die Vorlesungen sind mindestens zu 40% durch hauptamtliche Professoren besetzt. Der überwiegende Teil der Vorlesungen wird von nebenberuflichen Dozenten bestritten, die sich hauptsächlich aus den Unternehmen aber auch aus Fachhochschulen oder Universitäten rekrutieren. Damit haben die Lehrkräfte Praxiserfahrung und die Studieninhalte können schnell an die Entwicklungen in der Wirtschaft angepasst werden. Zur Teilnahme an den Vorlesungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Auf die durchschnittlich dreimonatigen Theoriephasen, in denen vor allem das zum Studium notwendige Fachwissen vermittelt werden soll, folgen abgestimmte Praxisphasen, in denen dieses Wissen angewendet und vertieft werden soll. Diese Praxisphasen finden nicht in der Berufsakademie, sondern im Unternehmen statt. In den Praxisphasen stehen dem Auszubildenden zwischen 4 und 6 Wochen Urlaub pro Jahr zu.
Der Student erhält meist über die gesamte Zeit der Ausbildung hinweg eine Ausbildungsvergütung bzw. ein Gehalt. Sie liegt je nach Betrieb, Ausbildungsjahr und Fachrichtung im Mittel zwischen 400 und 1.200 Euro. Daneben sind weitere Zuschüsse, beispielsweise für Miete, möglich. Unter Umständen können auch Kindergeld und BAföG gewährt werden. Einige Betriebe gewähren darüber hinaus Sonderzahlungen für Skripte und Bücher zwischen 50 und 200 Euro pro Semester.
Das Studium dauert 6 Semester, wobei keine Möglichkeit der Semesterwiederholung besteht, und wird mit einer Diplomarbeit beendet. Klausuren müssen mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet werden. Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, kann man die Klausur einmal wiederholen. Erlangt der Student diese Note auch nicht beim Nachtermin, so besteht zum Teil die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachprüfung in einem Fach. Kann der Student auch in dieser nicht die Note "ausreichend" erreichen, wird er exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation wird auch das Ausbildungsverhältnis mit dem Betrieb gekündigt.
Staatliche BAs auf Grundlage entsprechender Berufsakademie- bzw. Hochschulgesetze der einzelnen Länder gibt es in folgenden Bundesländern
Staatlich anerkannte BAs in privater Trägerschaft auf Basis entsprechender Landesgesetze gibt es in
In anderen Bundesländern, wie z.B Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden ebenfalls BA-Studiengänge angeboten, jedoch ohne staatliche Legitimation.
Das im Oktober 2002 in Niedersachsen novellierte Berufsakademie-Gesetz erlaubt es niedersächsischen Berufsakademien, nach erfolgreichem Abschluss einer Akkreditierung Bachelor-Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnung zu vergeben. Seit Juli 2004 bieten bundesweit die ersten vier niedersächsischen Berufsakademien (Hameln, Hannover, Lingen und Vienenburg) akkreditierte duale Bachelor-Studienprogramme an.
Im Juni 2005 hat auch die Hamburgische Bürgerschaft ein Berufsakademiegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist im Vergleich zu den BA-Gesetzen anderer Bundesländern in zwei Punkten ungewöhnlich. Erstens erlaubt es sowohl die Einrichtung staatlicher BAs, als auch staatlich anerkannter BAs in privater Trägerschaft und zweitens nennt es als staatl. Abschlussbezeichnung (zukünftiger) Hamburger Berufsakademien nur den Bachelor, nicht aber das Diplom (BA). Zurzeit befindet sich als erste Hamburger BA die private BA-Hamburg im Aufbau. Der Studienbetrieb soll im Oktober 2006 aufgenommen werden.
Die Chancen eines BA-Absolventen, von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden, sind im Allgemeinen hoch, da der Betrieb die Ausbildung mitfinanziert. Einige Firmen bieten ihren Absolventen einen befristeten Arbeitsvertrag. Andere Firmen, wie zum Beispiel IBM, sind dazu übergegangen, von den Absolventen eine erneute Bewerbung zu verlangen. Nachteilig für einen Berufsakademieabsolventen ist die Ausrichtung auf seinen Ausbildungsbetrieb, wohingegen ein Hochschulstudium generalistischer ist. Von Vorteil ist, dass der Berufsakademieabsolvent im Gegensatz zum Hochschulabsolventen zum Zeitpunkt seines Abschlusses bereits Praxiserfahrung gesammelt hat. Wie gut die weiteren Karrieremöglichkeiten sind, hängt sehr stark vom jeweiligen Unternehmen und dem Arbeitsfeld ab: Je nach dem, ob Wert auf Praxiserfahrungen gelegt wird, oder eine analytische, wissenschaftliche Herangehensweise auf hohem Niveau gefragt ist.
Aufgrund des Berufsakademiegesetzes in Niedersachsen können niedersächsische Berufsakademien nach erfolgreicher Akkreditierung eingeständig den Titel "Bachelor" vergeben.
Zurzeit befinden sich die baden-württembergischen Berufsakademien im Akkreditierungsverfahren als Voraussetzung zur Vergabe eigener Bachelorabschlüsse. Die Einführung der Studiengänge ist zum Herbst 2006 geplant. Die Evaluierung und Qualitätssicherung der Bachelorabschlüsse übernimmt die ZEvA. Die Bachelorabschlüsse werden mit der Akkreditierung zwar keine Hochschulgrade (akademische Grade), aber gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004 hochschulrechtlich den an Hochschulen erworbenen Bachelorgraden gleichgestellt.
Die Berufsakademie in der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin stellt zurzeit ihre Studiengänge um, sodass ab dem Studienjahr 2006 der Bachelorgrad durch die Fachhochschule an Absolventen vergeben wird.
Ebenfalls befinden sich zurzeit die Thüringer Berufsakademien (Eisenach und Gera) im Akkreditierungsverfahren. Die Einführung der Bachelor-Studiengänge ist hier zum Herbst 2006 geplant.
In Baden-Württemberg müssen die Universitäten und Fachhochschulen offiziell den BA-Abschluss anerkennen. In der Praxis sieht es aber so aus, dass mindestens eine mündliche Prüfung über sämtliche Studieninhalte gemacht werden muss, damit das Vordiplom anerkannt wird. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen besteht keinerlei Anerkennung. Auch eine Akkreditierung garantiert in diesen Ländern keine Anerkennung der Studienleistungen. Seit einigen Jahren ist für besonders qualifizierte Bewerber, deren Erststudium in der Regel mit einer Gesamtnote von "sehr gut" oder "mit Auszeichnung" abgeschlossen sein muss, ein direkter Weg zur Promotion in Baden-Württemberg eröffnet worden. Dieser führt über ein Eignungsfeststellungsverfahren - ohne vorherigen Erwerb eines Universitätsdiploms bzw. eines Masters -, wobei für das Eignungsfeststellungsverfahren mit einem Studienzeitaufwand von mindestens zwei bis drei Jahren zu rechnen ist (also der entsprechende Hochschulabschluss in dieser Zeit nachgeholt wird). Der genaue Modus wird durch die Promotionsordnung der betreffenden Fakultät geregelt.
Folgende Ausbildungsbereiche und Fachrichtungen gibt es zurzeit:
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