Der Berliner Vertrag war ein am 24. April 1926 zwischen Deutschland und der Sowjetunion geschlossener Freundschaftsvertrag. Er war die Fortsetzung des Vertrags von Rapallo (1922) und sollte der UdSSR zeigen, dass Deutschland auch nach den Verträgen von Locarno mit dem Westen mit der UdSSR zusammenarbeiten wollte. Er brachte aber nichts Neues.
Der Vertrag enthielt Vereinbarungen über den Handel und über die bereits bestehende militärische Zusammenarbeit, die im Dezember 1926 vom Manchester Guardian aufgedeckt worden war. Deutschland sicherte der Sowjetunion zu, im Falle eines Krieges der Sowjetunion gegen einen Drittstaat neutral zu bleiben. Diese Neutralität bezog sich vor allem auf einen Krieg zwischen dem nach dem Ersten Weltkrieg aus deutschen und russischen Gebieten gegründete Polen und der Sowjetunion. Auf Grund der Neutralität Deutschlands wäre ein Eingreifen Frankreichs schwieriger geworden.
Deutschland war selbst an einer Schwächung Polens interessiert, da es seinerseits eine Wiederherstellung der Grenzen von vor dem Ersten Weltkrieg plante. Der deutsche Außenminister Gustav Stresemann wollte die Sowjetunion "mäßigen" und zwischen dem Westen und der Sowjetunion vermitteln.
Der Vertrag lief ursprünglich 5 Jahre und wurde 1931 um 3 Jahre verlängert.
Siehe auch: Weimarer Republik
Deutsche Geschichte (20. Jh.) | Völkerrechtlicher Vertrag | Politik (Sowjetunion) | 1926
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"Berliner Vertrag 1926".
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