Als Berliner Unwille wird die 1440 begonnene Auseinandersetzung der Berliner und Cöllner Stadtbürger mit dem märkischen Landesherren Friedrich II. um den Bau einer Burg auf der Spreeinsel und der damit verbundenen Verpflichtung zur Abgabe von Land bezeichnet. Im Laufe der Auseinandersetzung, in der es im wesentlichen um den Versuch ging, die Autonomie der Stadt mit 8.000 Einwohnern gegen die Entscheidungsbefugnis der Landesherren zu verteidigen, wurde unter anderem die Baugrube des Stadtschlosses unter Wasser gesetzt. Der 1448 gefundene Kompromiss war, was die städtische Autonomie anging, eher ein Verlust für die Städter, denn er leitete im ganzen Reichsgebiet eine Welle der fürstlichen Aktionen gegen städtische Freiheiten ein.
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"Berliner Unwille".
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