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Die Berliner Mauer, in der DDR propagandistisch auch als „antifaschistischer Schutzwall“ bezeichnet, war Teil der innerdeutschen Grenze und trennte vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 West-Berlin vom Ostteil der Stadt und dem sie umgebenden Gebiet der DDR. Sie war eines der bekanntesten Symbole für den Kalten Krieg und die Teilung Deutschlands. Bei dem Versuch, die schwer bewachten Grenzanlagen in Richtung West-Berlin zu überwinden, wurden viele Menschen getötet. Die genaue Zahl der Opfer ist umstritten und nicht gesichert, die Angaben schwanken zwischen 86 und 238 Todesfällen.
Als 1949 in den drei Westzonen zuerst die Bundesrepublik Deutschland und in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) kurz darauf die DDR gegründet wurden, begann man auf beiden Seiten die Grenzen intensiver abzusichern und auszubauen. Durch die Gründung zweier Staaten wurde die Teilung politisch untermauert. Zwischen DDR und Bundesrepublik wurden zuerst nur Grenzpolizisten und Grenzsoldaten eingesetzt, später auf DDR-Seite vorwiegend Zäune aufgebaut. Formal hatte Berlin den Status einer bezüglich deutschen Militärs entmilitarisierten Vier-Sektoren-Stadt und war unabhängig von den beiden deutschen Staaten, was jedoch in der Praxis wenig Bedeutung hatte – West-Berlin näherte sich in vielem dem Status eines Bundeslandes an, zum Beispiel mit nicht abstimmungsberechtigten Vertretern im Bundestag. Ost-Berlin wurde vertragswidrig sogar zur Hauptstadt der DDR erklärt.
Mit der Verschärfung des Kalten Krieges, der unter anderem zum Hochtechnologie-Embargo „COCOM“ gegenüber dem Ostblock, einem permanenten diplomatischen Kleinkrieg und militärischen Drohgebärden führte, intensivierte insbesondere die östliche Seite die Abschottung ihrer Grenzen. Diese Grenze war damit nicht mehr nur eine Grenze zwischen den Teilen Deutschlands, sondern Teil der Grenze zwischen dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der EG, zwischen der NATO und dem Warschauer Vertrag, also zwischen zwei unterschiedlichen politisch-ideologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Machtblöcken, die sich im Kalten Krieg offiziell feindlich gegenüber standen. Berlin_satellite_image_with_Berlin_wall.jpg Seit der Errichtung der DDR wanderten Bürger in steigenden Zahlen in die Bundesrepublik aus. Seit 1952 wurde die innerdeutsche Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik durch Zäune und Bewachung gesichert: Es wurde eine fünf Kilometer breite Sperrzone eingerichtet, die nur mit einer Sondergenehmigung - typischerweise für Anwohner - betreten werden durfte. Hin zur Grenze gab es wiederum einen 500 Meter breiten Schutzstreifen, an den sich unmittelbar an der Grenze ein zehn Meter breiter Kontrollstreifen anschloss. Offen blieb hingegen die Sektorengrenze zwischen West-Berlin und Ost-Berlin, die kaum zu kontrollieren war und wie ein Schlupfloch wirkte. Zwischen 1949 und 1961 verließen etwa 2,6 Millionen Menschen die DDR und Ost-Berlin, davon flohen alleine 47.433 noch in den beiden ersten Augustwochen 1961. Außerdem war für viele Polen und Tschechen West-Berlin ein Tor in den Westen. Da es sich dabei oft um gut ausgebildete junge Menschen handelte, bedrohte diese Abwanderung die Wirtschaftskraft der DDR und letztlich den Bestand des Staates. Etwa 50.000 Ost-Berliner arbeiteten zudem als so genannte Grenzgänger in West-Berlin, lebten und wohnten aber zu den finanziell günstigen Bedingungen in Ost-Berlin bzw. im Berliner Umland.
Am 4. August 1961 wurden die Grenzgänger per Verordnung durch den Ost-Berliner Magistrat angewiesen, sich registrieren zu lassen und Mieten sowie Mietnebenkosten künftig in DM (West) zu zahlen. Schon vor dem Mauerbau kontrollierte die Volkspolizei im Ostteil Berlins die in den Westteil der Stadt führenden Straßen und Verkehrsmittel intensiv auf so genannte verdächtige „Republikflüchtlinge“ und „Schmuggler“. Außerdem kauften viele West-Berliner und in West-Berlin arbeitende Ost-Berliner mit auf dem Devisenschwarzmarkt günstig getauschter Ostmark – Umtauschkurs damals etwa im Verhältnis 1:4 – die vergleichsweise billigen Grundnahrungsmittel und die wenigen hochwertigen Konsumgüter in Ost-Berlin. Das planwirtschaftliche Wirtschaftssystem auf östlicher Seite wurde dadurch zusätzlich geschwächt. Die Mauer sollte den Machthabern des „Ostblocks“ dazu dienen, die umgangssprachlich so bezeichnete „Abstimmung mit den Füßen“, weg aus dem „Sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat“, endgültig durch Abriegelung der Grenzen zu stoppen.
Grenzer_an_der_Berliner_Mauer.jpg | Winken_ueber_die_Berliner_Mauer.jpg | Berlin Wall 1961-11-20.jpg
Der Plan zum Bau der Mauer in Berlin war ein Staatsgeheimnis der DDR-Regierung. Die Mauer wurde auf Geheiß der SED-Führung unter Schutz und Überwachung durch Volkspolizisten und Soldaten der Nationalen Volksarmee von Bauarbeitern errichtet – entgegen den Beteuerungen des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Walter Ulbricht, der auf einer internationalen Pressekonferenz in Ost-Berlin am 15. Juni 1961 auf die Frage einer westdeutschen Journalistin, Annamarie Doherr, geantwortet hatte:
Ulbricht war damit der erste, der den Begriff Mauer in diesem Bezug verwendete – zwei Monate, bevor sie überhaupt stand.
Zwar wurden die Westalliierten durch Gewährsleute über die Planung „drastischer Maßnahmen“ zur Abriegelung von West-Berlin informiert, vom konkreten Zeitpunkt und Ausmaß der Absperrung gaben sie sich öffentlich überrascht. Da ihre Zugangsrechte nach West-Berlin nicht beschnitten wurden, griffen sie nicht militärisch ein. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte ähnliche Informationen bereits Mitte Juli erhalten. Nach Ulbrichts Besuch bei Chruschtschow während des hochrangigen Treffens der Warschauer Vertragsstaaten in Moskau vom 3. bis 5. August stand im BND-Wochenbericht vom 9. August:
In der veröffentlichten Erklärung der Teilnehmerstaaten des Treffens des Warschauer Vertrags wurde vorgeschlagen, „an der Westberliner Grenze der Wühltätigkeit gegen die Länder des sozialistischen Lagers den Weg zu verlegen und um das Gebiet Westberlins eine verlässliche Bewachung und wirksame Kontrolle zu gewährleisten.“ Am 11. August billigte die Volkskammer der DDR die Ergebnisse der Moskauer Beratung und bevollmächtigte den Ministerrat zu allen entsprechenden Maßnahmen. Der Ministerrat der DDR beschloss am 12. August den Einsatz der „bewaffneten Organe“ zur Besetzung der Grenze zu West-Berlin und zur Errichtung von Grenzsperren.
Am Samstag, dem 12. August, ging beim BND aus Ost-Berlin folgende Information ein: „Am 11. August 1961 hat eine Konferenz der Parteisekretäre der parteigebundenen Verlage und anderer Parteifunktionäre beim ZK der SED stattgefunden. Hier wurde u. a. erklärt: ... Die Lage des ständig steigenden Flüchtlingsstroms mache es erforderlich, die Abriegelung des Ostsektors von Berlin und der SBZ in den nächsten Tagen – ein genauer Tag wurde nicht angegeben – durchzuführen und nicht, wie eigentlich geplant, erst in 14 Tagen.“
In der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 begannen die NVA, 5.000 Angehörige der Deutschen Grenzpolizei (Vorläufer der Grenztruppen), 5.000 Angehörige der Schutz- und Kasernierten Volkspolizei und 4.500 Angehörige der Betriebskampfgruppen die Straßen und Gleiswege nach West-Berlin abzuriegeln. Sowjetische Truppen hielten sich in Gefechtsbereitschaft und waren an den alliierten Grenzübergängen präsent. Alle Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Teilen Berlins wurden unterbrochen. Im September 1961 fuhren jedoch bereits wieder einige West-Berliner S- und U-Bahn-Linien auf Tunnelstrecken unter Ost-Berliner Gebiet – ohne reguläre Stopps auf den nun so genannten Geisterbahnhöfen. Erich Honecker war als damaliger ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen für die gesamte Planung und Umsetzung des Mauerbaus politisch im Namen der SED-Führung verantwortlich. Bis zum September 1961 desertierten allein von den eingesetzten Sicherungskräften 85 Mann nach West-Berlin, außerdem gab es 216 gelungene Fluchtversuche von 400 Menschen. Unvergessen sind bekannt gewordene Bilder von an Bettlaken aus den angrenzenden Häusern herabgelassenen Flüchtlingen und dem den Stacheldraht überspringenden jungen Grenzpolizisten Conrad Schumann in der Bernauer Straße.
Bundeskanzler Konrad Adenauer rief noch am gleichen Tag über Radio die Bevölkerung zur Ruhe und Besonnenheit auf und verwies auf nicht näher benannte Reaktionen, die gemeinsam mit den Alliierten folgen würden. Erst zwei Wochen nach dem Mauerbau besuchte er West-Berlin. Allein der regierende Bürgermeister Willy Brandt protestierte energisch, aber letztlich machtlos, gegen die Einmauerung West-Berlins und die endgültige Teilung der Stadt. Die westdeutschen Bundesländer gründeten noch im gleichen Jahr die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter, um Menschenrechtsverletzungen auf dem Gebiet der DDR zu dokumentieren und so zumindest symbolisch dem Regime Einhalt zu gebieten. Am 16. August 1961 kam es zu einer Protestdemonstration von Willy Brandt und 300.000 West-Berlinern vor dem Rathaus Schöneberg.
Die Reaktionen der westlichen Alliierten auf den Mauerbau waren recht schleppend: 20 Stunden dauerte es, bis Militärstreifen an der Grenze erschienen. 40 Stunden dauerte es, bis eine Rechtsverwahrung an den sowjetischen Kommandanten Berlins geschickt wurde. Gar 72 Stunden dauerte es, bis diplomatische Proteste der Alliierten – um der Form genüge zu tun – in Moskau eingingen. Es gab immer wieder Gerüchte, dass die Sowjets den westlichen Alliierten vorher versichert hätten, deren Rechte an West-Berlin nicht anzutasten. Tatsächlich war angesichts der Erfahrung der Berlin-Blockade der Status von West-Berlin in den Augen der Westalliierten stets gefährdet – der Mauerbau war nun eine gegenständliche Manifestierung des Status Quo, der im wahrsten Sinne des Wortes zementiert wurde. Die Sowjetunion gab offensichtlich ihre noch 1958 im Chruschtschow-Ultimatum formulierte Forderung nach einer entmilitarisierten, "freien" Stadt West-Berlin auf.
Internationale Reaktionen 1961:
Immerhin stand US-Präsident John F. Kennedy fest zur „freien Stadt“ Berlin. Er sandte eine zusätzliche Kampfgruppe mit 1.500 Mann über die Transitstrecke nach West-Berlin und reaktivierte General Lucius D. Clay. Am 19. August 1961 trafen Clay und US-Vizepräsident Lyndon B. Johnson in West-Berlin ein. Insbesondere der DDR-Staatschef Walter Ulbricht maßte sich sogar Kontrollbefugnisse der Volks- und Grenzpolizei über alliierte Offiziere und Angestellte an, die auf schärfste Zurückweisung insbesondere durch die Amerikaner stießen. Schließlich musste sogar der Kommandierende Befehlshaber der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) energisch auf die DDR-Funktionäre mäßigend einwirken.
Zu einer gefährlich aussehenden direkten Konfrontation zwischen amerikanischen und sowjetischen Truppen kam es am 27. Oktober 1961 am Checkpoint Charlie auf der Friedrichstraße, als sich jeweils zehn Kampfpanzer unmittelbar am Grenzstrich gegenüber aufbauten. Am nächsten Tag wurden jedoch beide Panzergruppen wieder zurückgezogen. Beide Seiten wollten den Kalten Krieg wegen Berlin nicht zum Eskalieren bringen oder am Ende gar einen Atomkrieg riskieren.
Richard_Nixon_in_Berlin.jpg | BerlinerMauer1990.jpg West-Berliner durften bereits seit dem 1. Juni 1952 nicht mehr frei in die DDR einreisen. Nach langen Verhandlungen wurde 1963 das Passierscheinabkommen getroffen, das mehreren hunderttausend West-Berlinern zum Jahresende den Besuch ihrer Verwandtschaft im Ostteil der Stadt ermöglichte.
Ab Anfang der 70er Jahre wurde mit der durch Willy Brandt und Erich Honecker eingeleiteten Politik der Annäherung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland die Grenze zwischen den beiden Staaten etwas durchlässiger. Die DDR gewährte nun Reiseerleichterungen, insbesondere für „unproduktive“ Bevölkerungsgruppen wie Rentner, und erlaubte Bundesbürgern einfachere Besuche aus grenznahen Regionen. Eine umfassendere Reisefreiheit machte die DDR von der Anerkennung ihres Status als souveräner Staat abhängig und verlangte die Auslieferung von nicht rückkehrwilligen DDR-Reisenden. Diese Forderungen wollte man in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Grundgesetzes nicht erfüllen.
Die DDR-Propaganda bezeichnete die Mauer, wie auch die gesamte Grenzsicherung zur Bundesrepublik, als antifaschistischen Schutzwall, der die DDR vor „Abwanderung, Unterwanderung, Spionage, Sabotage, Schmuggel, Ausverkauf und Aggression aus dem Westen“ schützen sollte. In Wirklichkeit richteten sich die Abwehranlagen vorwiegend gegen die eigenen Bürger.
Berlin-wall-dancing.jpg | BerlinWall.jpg
Die Berliner Mauer fiel in der Nacht von Donnerstag, dem 9. November, auf Freitag, den 10. November 1989, nach mehr als 28 Jahren. Zur Öffnung der Mauer führten zum einen Massenkundgebungen in der Wendezeit und die Forderung nach Reisefreiheit in der damaligen DDR sowie die anhaltende Republikflucht großer Bevölkerungsteile der DDR in die Bundesrepublik Deutschland über das Ausland, teils über Botschaften in verschiedenen osteuropäischen Hauptstädten (unter anderem Prag und Warschau), teils über die in Ungarn am Neusiedler See bei Ödenburg mittlerweile offene Grenze zu Österreich.
Auslöser war eine Pressekonferenz mit SED-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski im Presseamt/ Internationalen Pressezentrum in Ost-Berlin Mohrenstrasse 38 (jetzt Teil des Bundesjustizministeriums), die über das Fernsehen live übertragen und so von vielen gesehen wurde. Schabowski las gegen Ende der Pressekonferenz um 18:57 Uhr eher beiläufig von einem Zettel einen Ministerratsbeschluss über eine neue Reiseregelung ab, die, wie sich später herausstellte, noch gar nicht verabschiedet worden war. Nach anderer Ansicht war der Entwurf vom Ministerrat im Umlaufverfahren beschlossen, sollte aber erst am 10. November ab 4:00 Uhr an die Presse freigegeben werden, damit alle zuständigen Organe entsprechend informiert werden konnten:
Aufgrund der Meldungen von Rundfunk- und Fernsehsendern aus der Bundesrepublik und West-Berlin unter dem Titel „Die Mauer ist offen!“ zogen mehrere Tausend Ost-Berliner zu den Grenzübergängen und verlangten die Öffnung. Zu diesem Zeitpunkt waren weder die Grenztruppen noch die für die eigentliche Abfertigung zuständigen Passkontrolleinheiten (PKE) des Ministeriums für Staatssicherheit darüber informiert. Ohne konkrete Befehle oder Anweisungen und unter dem Druck der Massen wurden kurz nach 23:00 Uhr zunächst der Grenzübergang Bornholmer Straße in Berlin, später weitere im Berliner Stadtgebiet sowie an der innerdeutschen Grenze geöffnet. Bereits am späten Abend verfolgten viele die Öffnung der Grenzübergänge im Fernsehen und machten sich teilweise dann noch auf den Weg. Der große Ansturm setzte am Vormittag des 10. November 1989 ein, da die Grenzöffnung um Mitternacht vielfach „verschlafen“ wurde.
Die DDR-Bürger wurden von der Bevölkerung West-Berlins begeistert empfangen. Die meisten Kneipen in der Nähe der Mauer gaben spontan Freibier aus und auf dem Kurfürstendamm gab es einen großen Volksauflauf mit hupendem Autokorso und wildfremden Menschen, die sich in den Armen lagen. In der Euphorie dieser Nacht wurde die Mauer auch von vielen West-Berlinern erklommen, und das bis dahin unerreichbare Brandenburger Tor war daraufhin faktisch für jedermann zugänglich. Als die Nachricht von der Öffnung der Berliner Mauer bekannt wurde, unterbrach der Bundestag in Bonn am Abend seine laufende Haushaltssitzung. Abgeordnete sangen spontan die Nationalhymne.
Der Fall der Mauer war ein herausragendes Ereignis der Weltgeschichte und wurde unter anderem Weihnachten 1989 mit einem Konzert Leonard Bernsteins gefeiert.
mauer_axb02.jpg 1980]] Die Berliner Mauer wurde ergänzt durch ausgedehnte Befestigungen der Grenze zur Bundesrepublik und – in geringerem Umfang – anderer Westgrenzen der Staaten des Warschauer Paktes, wodurch der so genannte Eiserne Vorhang materielle Gestalt annahm. Wie die restliche innerdeutsche Grenze wurde auch die Berliner Mauer über weite Strecken mit umfangreichen Systemen von Stacheldrahthindernissen, Gräben, Panzerhindernissen, Kontrollwegen und Postentürmen versehen. Allein etwa 1.000 Diensthunde waren in Hundelaufanlagen bis Anfang der 80er Jahre eingesetzt. Dieses System wurde über Jahrzehnte ständig ausgebaut. Dazu gehörte, dass nahe an der Mauer stehende Häuser, deren Bewohner zwangsweise umgesiedelt wurden, gesprengt wurden. Noch am 28. Januar 1985 wurde an der Bernauer Straße sogar die Versöhnungskirche gesprengt. Das führte dazu, dass sich letztlich eine breite, nachts taghell beleuchtete Schneise durch die einst dicht bebaute Stadt zog. Die Anlagen der Berliner Mauer bestanden nach Angaben des Ministeriums für Staatssicherheit im Frühjahr 1989 aus:
Von der 156,4 km langen Grenze zu Westberlin lagen 43,7 km in Ost-Berlin und 112,7 km im Bezirk Potsdam. 63,8 km des Grenzverlaufs lagen in bebautem, 32 km in bewaldetem und 22,65 km in offenem Gelände, 37,95 km der Grenze lag in oder an Flüssen und Seen.
Für die ostdeutschen Grenzsoldaten galt der Schießbefehl, der von ihnen verlangte, einen Fluchtversuch mit allen Mitteln, auch auf Kosten des Lebens des Flüchtlings, zu verhindern. Auch an der Berliner Mauer wurde dieser Schießbefehl häufig ausgeführt. Gemessen an der Grenzlänge zur Bundesrepublik starben in Berlin überdurchschnittlich viele Flüchtlinge. Vor hohen Feiertagen oder Staatsbesuchen wurde dieser Schießbefehl auch zeitweilig ausgesetzt, um eine negative Westpresse zu vermeiden. Von West-Berlin wurde die Grenze von der West-Berliner Polizei und Alliierten Militärstreifen beobachtet und auffällige Aktivitäten wurden dokumentiert, auch um Schleusungen von Ost-Spionen über die Grenze möglichst zu verhindern. Wie sich jedoch später herausstellte, gab es dennoch versteckte Mauerdurchgänge, die auch genutzt wurden.
In ihrem Endausbaustadium, an manchen Stellen erst in den späten 80er Jahren, bestanden die Grenzanlagen beginnend aus Richtung DDR aus:
Die Gesamtbreite dieser Grenzanlagen war abhängig von der Häuserbebauung im Grenzgebiet und betrug von etwa 30 Meter bis etwa 500 Meter (am Potsdamer Platz). Minenfelder und Selbstschussanlagen wurden an der Berliner Mauer nicht aufgebaut (dies war aber in der DDR nicht allgemein bekannt!), jedoch an der innerdeutschen Grenze zur Bundesrepublik.
Der Aufbau der grenztruppen-intern als Handlungsstreifen bezeichneten Grenze war natürlich den Bürgern in der DDR nicht genau bekannt, da es sich um ein Militärgeheimnis handelte. Die Grenzsoldaten waren also zum Stillschweigen verpflichtet. Jeder, der sich irgendwie auffällig für die Grenzanlagen interessierte, lief daher mindestens Gefahr, vorläufig festgenommen und zum nächsten Polizeirevier oder Grenzkommando zur Identitätsfeststellung gebracht zu werden. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Planung eines Fluchtversuchs konnte folgen. Das sogenannte Grenzgebiet begann auf DDR- und Ost-Berliner Seite schon vor der Hinterlandmauer oder je nach baulichen und verkehrlichen Notwendigkeiten direkt mit ihr und war Sperrgebiet. Es durfte nur mit einer Sondergenehmigung betreten werden, für die Bewohner eine starke Einschränkung der Lebensqualität. Alle Einblicksmöglichkeiten für Unbefugte wurden mit Sichtblenden verbaut.
Für den Schutz der Grenze zu West-Berlin war in der DDR das Grenzkommando Mitte der Grenztruppen der DDR zuständig, dem nach Angaben des Ministeriums für Staatssicherheit vom Frühjahr 1989 11.500 Soldaten und 500 Zivilbeschäftigte angehörten. Es bestand neben dem Stab in Berlin-Karlshorst aus 7 Grenzregimentern, die in Berlin-Treptow, Berlin-Pankow, Berlin-Rummelsburg, Hennigsdorf, Groß-Glienicke, Potsdam-Babelsberg und Kleinmachnow stationiert waren, sowie 2 Grenzausbildungsregimentern in Wilhelmshagen und Oranienburg.
Jedes Grenzregiment besaß fünf direkt geführte Grenzkompanien, außerdem je eine Pionier-, Nachrichten-, Transportkompanie, Granatwerfer- und Artilleriebatterie, einen Aufklärungs- und einen Flammenwerferzug sowie eine Diensthundestaffel und unter Umständen eine Bootskompanie und Sicherungszüge bzw. -kompanien für die Grenzübergangsstellen.
Das Grenzkommando Mitte verfügte über 567 Schützenpanzerwagen, 48 Granatwerfer, 48 Panzerabwehrkanonen und 114 Flammenwerfer sowie 156 gepanzerte Fahrzeuge bzw. schwere Pioniertechnik und 2.295 Kraftfahrzeuge. Zum Bestand gehörten außerdem 992 Hunde.
An einem normalen Tag waren etwa 2.300 Soldaten direkt an der Grenze und im grenznahen Raum eingesetzt. Bei so genannter „verstärkter Grenzsicherung“, die beispielsweise 1988 wegen politischer Höhepunkte oder schlechter Witterungsbedingungen etwa 80 Tage galt, waren dies etwa 2.500 Grenzsoldaten, die in besonderen Situationen weiter aufgestockt werden konnten.
Die äußere Stadtgrenze West-Berlins verlief an mehreren Stellen durch schiffbare Gewässer. Der Grenzverlauf war dort durch eine vom West-Berliner Senat errichtete Kette aus runden weißen Bojen mit der (an der Stadtgrenze nicht ganz zutreffenden) Aufschrift „Sektorengrenze“ gekennzeichnet. West-Berliner Fahrgastschiffe und Sportboote mussten darauf achten, sich auf der West-Berliner Seite der Bojenkette zu halten. Auf der DDR-Seite der Grenze wurden diese Gewässer gelegentlich von Booten der Grenztruppen der DDR patrouilliert.
Die Grenzbefestigungen der DDR befanden sich jeweils auf dem DDR-seitigen Ufer, was teilweise große Umwege erzwang und die Ufer mehrerer Havelseen „vermauerte“. Der größte Umweg befand sich am Jungfernsee, wo die Mauer bis zu 2 km vom eigentlichen Grenzverlauf entfernt stand. An mehreren Stellen verlief der Grenzstreifen durch ehemalige Wassergrundstücke und machte sie so für die Bewohner unbrauchbar, so am Westufer des Groß-Glienicker Sees und am Südufer des Griebnitzsees.
Bei den Gewässern an der innerstädtischen Grenze verlief diese überall direkt am westlichen oder östlichen Ufer, so dass dort keine Markierung des Grenzverlaufs im Wasser existierte. Die eigentliche Mauer stand auch hier jeweils am Ost-Berliner Ufer. Dennoch wurden die zu Ost-Berlin gehörenden Gewässer selbst ebenfalls überwacht. Auf Nebenkanälen und -flüssen wurde die Lage dadurch z. T. unübersichtlich. Manche Schwimmer und Boote aus West-Berlin gerieten versehentlich oder aus Leichtsinn auf Ost-Berliner Gebiet und wurden beschossen. Dabei gab es mehrere Tote.
An einigen Stellen in der Spree gab es zusätzlich Unterwassersperren gegen Schwimmer. Für Flüchtlinge war es nicht klar zu erkennen, wann sie West-Berlin erreicht hatten, so dass für sie noch nach dem Überwinden der eigentlichen Mauer die Gefahr bestand, erschossen zu werden.
Berlin leaving.jpg | Berlin entering.jpg Hauptartikel: Berliner Grenzübergänge
An der Berliner Mauer gab es 25 Grenzübergangsstellen (GÜSt), 13 Straßen-, 4 Eisenbahn- und 8 Wasserstraßengrenzübergangsstellen, was etwa 60% aller Grenzübergänge zwischen der DDR und der Bundesrepublik bzw. Westberlin waren. Die Grenzübergangsstellen zwischen West-Berlin, Ost-Berlin und dem Gebiet der DDR waren auf DDR-Seite sehr stark ausgebaut. Es wurde mitunter sehr scharf bei der Ein- und Ausreise von den DDR-Grenzorganen und dem DDR-Zoll kontrolliert. Dennoch war die Abfertigung betont korrekt.
Auf West-Berliner Seite hatten die Polizei und der Zoll Posten. Dort gab es in der Regel keine Kontrollen im Personenverkehr. Nur an den Transitübergängen wurden die Reisenden statistisch erfasst (Befragung nach dem Ziel), gelegentlich bei entsprechendem Anlass zur Strafverfolgung auch kontrolliert (Ringfahndung). Der Güterverkehr unterlag im Auslandsverkehr der Zollabfertigung. Im Verkehr mit der Bundesrepublik wurden nur statistische Erhebungen gemacht.
Am Checkpoint Bravo (Dreilinden) und Checkpoint Charlie (Friedrichstraße) hatten die Alliierten Besatzungsmächte Kontrollpunkte eingerichtet, die jedoch für den normalen Reise- und Besuchsverkehr ohne Bedeutung waren.
Mit der Währungsunion am 1. Juli 1990 wurden alle Grenzübergänge aufgegeben. Einige Reste der Anlagen blieben als Mahnmal erhalten.
Über die Zahl der Mauertoten gibt es stark widersprüchliche Angaben. Sie ist bis heute nicht eindeutig gesichert, weil die Todesfälle an der Grenze von der DDR systematisch verschleiert wurden. Die Berliner Staatsanwaltschaft gab im Jahre 2000 die Zahl der nachweislich durch einen Gewaltakt an der Berliner Mauer umgekommenen Opfer mit 86 an. Wie schwierig genaue Aussagen auf diesem Gebiet sind, wird auch dadurch deutlich, dass die „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ ihre Zahl der Mauertoten von 2000 bis 2004 von 238 auf 190 korrigiert hat. Chronik der Mauer (Opferzahlen)Dokumentationszentrum Berliner Mauer (Opferzahlen) Seit August 2005 arbeitet ein vom Verein Berliner Mauer und vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam getragenes Forschungsprojekt mit dem Ziel, die genaue Zahl der Maueropfer zu ermitteln und die Geschichten der Opfer auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu dokumentieren. Dabei konnten bisher die Schicksale von 138 Mauertoten geklärt werden. Forschungsprojekt „Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989“Zahlen und Fakten zur Berliner Mauer bei berlin.de
Die ersten tödlichen Schüsse fielen am 24. August 1961 auf den 24-jährigen Günter Litfin, der in der Nähe des Bahnhofs Friedrichstraße von Transportpolizisten bei einem Fluchtversuch erschossen wurde, elf Tage nach der Schließung der Grenze. Peter Fechter verblutete am 17. August 1962 im Todesstreifen. Im Jahre 1966 wurden zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren im Grenzstreifen durch insgesamt 40 Schüsse getötet. Der letzte tödliche Zwischenfall an der Grenze ereignete sich am 6. Februar 1989, dabei verblutete Chris Gueffroy.
Nach Schätzungen mussten sich rund 75.000 Menschen wegen so genannter Republikflucht vor DDR-Gerichten verantworten. Republikflucht wurde nach § 213 Strafgesetzbuch der DDR mit Freiheitsstrafen bis zu acht Jahren geahndet. Wer bewaffnet war, Grenzanlagen beschädigte oder als Armeeangehöriger oder Geheimnisträger bei einem Fluchtversuch gefasst wurde, kam selten mit weniger als fünf Jahren Gefängnis davon. Wer Hilfe zur Republikflucht leistete, konnte sogar mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft werden.
Einige Grenzsoldaten starben ebenfalls bei gewalttätigen Vorfällen an der Mauer. Der bekannteste Fall ist die Ermordung des Soldaten Reinhold Huhn, der von einem Fluchthelfer erschossen wurde. Diese Vorfälle wurden von der DDR propagandistisch genutzt und als nachträgliche Begründung für den Mauerbau herangezogen.
Die juristische Aufarbeitung des Schießbefehls in so genannten Mauerschützenprozessen dauerte bis zum Herbst 2004. Zu den angeklagten Verantwortlichen gehörten unter anderem der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker, sein Nachfolger Egon Krenz, die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht, der SED-Bezirkschef von Suhl, sowie einige Generäle, wie der Chef der Grenztruppen (1979–1990), Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten.
Die angeklagten ausführenden Mauerschützen rekrutierten sich zum Großteil aus Mannschaftsdienstgraden der NVA oder der DDR-Grenztruppen. Insgesamt wurden 35 Angeklagte freigesprochen, 44 Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen und 11 Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt, unter anderem Albrecht, Streletz und Keßler sowie Baumgarten zu viereinhalb bis siebeneinhalb Jahren. Im August 2004 wurden Hans-Joachim Böhme und Werner Lorenz als ehemalige Politbüro-Mitglieder zu Bewährungsstrafen vom Landgericht Berlin verurteilt. Der letzte Prozess gegen DDR-Grenzsoldaten ging am 9. November 2004, genau 15 Jahre nach der Maueröffnung, mit einem Schuldspruch zu Ende.
Zum Gedenken an die Opfer der Berliner Mauer wurden sehr unterschiedliche Mahnmale errichtet. Neben kleineren Kreuzen oder anderen Zeichen des Gedenkens vor allem an erschossene Flüchtlinge, die häufig auf Privatinitiative zurückgehen und sich an verschiedenen Stellen des ehemaligen Grenzverlaufs befinden, gibt es eine Reihe größerer öffentlichkeitswirksamer Gedenkstätten.
Über die Art und Weise des Gedenkens gab es immer wieder öffentliche Auseinandersetzungen wie beispielsweise Ende der 1990er Jahre über die Gedenkstätte in der Bernauer Straße. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die öffentliche Debatte beim Streit um das in der Nähe des Checkpoint Charlie errichteten und später geräumten so genannten Freiheitsmahnmals. Dem Vorwurf an den Berliner Senat, kein Gedenkkonzept zu besitzen, begegnete dieser mit der Einberufung einer Kommission, die im Frühjahr 2005 Grundzüge eines Gedenkkonzepts vorstellte. Am 20. Juni 2006 legte der Senat ein daraus entwickeltes integriertes „Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer“ vor, das unter anderem eine Erweiterung der Gedenkstätte an der Bernauer Straße vorsieht.
Das Mauermuseum am Checkpoint Charlie wurde 1963 direkt vor der Grenze vom Historiker Rainer Hildebrandt eröffnet und wird von der Arbeitsgemeinschaft 13. August betrieben. Es gehört zu den meistbesuchten Berliner Museen. Das Mauermuseum veranschaulicht das Grenzsicherungssystem an der Berliner Mauer und dokumentiert geglückte Fluchtversuche und ihre Fluchtmittel wie Heißluftballons, Fluchtautos, Sessellifte und ein Mini-U-Boot. Heutige Leiterin des Museums ist die Witwe des Gründers Alexandra Hildebrandt.
Seit Ende der 90er Jahre besteht an der Bernauer Straße zwischen den ehemaligen Bezirken Wedding und Mitte ein Gedenkensemble zur Berliner Mauer. Es umfasst die Gedenkstätte Berliner Mauer, das Dokumentationszentrum Berliner Mauer sowie die Kapelle der Versöhnung.
Die Gedenkstätte ist aus einem vom Bund ausgelobten Wettbewerb hervorgegangen und wurde nach langen und heftigen Diskussionen am 13. August 1998 eingeweiht. Sie stellt einen durch künstlerisch-gestalterische Mittel ergänzten neu aufgebauten Mauerabschnitt am Originalort dar. Das Dokumentationszentrum, das von einem Verein getragen wird, wurde am 9. November 1999 eröffnet. 2003 wurde es durch einen Aussichtsturm ergänzt, von dem die Maueranlagen der Gedenkstätte gut einsehbar sind. Neben einer aktuellen Ausstellung (seit 2001 unter dem Titel Berlin, 13. August 1961) gibt es unterschiedliche Informationsmöglichkeiten zur Geschichte der Mauer. Außerdem werden Seminare und andere Veranstaltungen angeboten. Die Kapelle der Versöhnung der Evangelischen Versöhnungsgemeinde wurde am 9. November 2000 eingeweiht. Sie ist ein ovaler Stampflehmbau und wurde über den Restmauern des Chores der 1985 gesprengten Versöhnungskirche gebaut.
Die Geschichtsmeile Berliner Mauer ist eine viersprachige Dauerausstellung, die aus 21 Informationstafeln besteht. Diese stehen über den innerstädtischen Grenzverlauf verteilt und enthalten Fotografien und Texte zu Ereignissen, die sich am Standort der Tafeln zugetragen haben, beispielsweise wird auf geglückte oder missglückte Fluchten hingewiesen.
Bereits für das Wochenende nach dem 9. November kündigte die DDR überraschend die Öffnung von 10 neuen Grenzübergängen an, darunter einige an besonders symbolträchtigen Orten am Potsdamer Platz, der Glienicker Brücke und der Bernauer Straße. An diesen Übergängen versammelten sich Menschenmengen, die auf die Öffnung warteten und jedes herausgehobene Betonelement bejubelten. Fotos und TV-Aufnahmen dieser Ereignisse werden in den Medien manchmal fälschlich als „Abriss der Mauer“ beschrieben, obwohl es sich nur um den Bau neuer Übergänge handelte.
Bundesbürger und West-Berliner durften erstmals am 23. Dezember 1989 visafrei in die DDR einreisen; bis zu diesem Zeitpunkt hatten noch die alten Regelungen mit Visumpflicht und Mindestumtausch gegolten. In den Wochen zwischen dem 9. November und dem 23. Dezember hatten die DDR-Bürger daher in gewisser Weise „größere Reisefreiheit“ als die Westdeutschen.
Die Bewachung der Mauer wurde jedoch mit der Zeit immer lockerer, das unkontrollierte Überschreiten der Grenze durch die immer größer werdenden Löcher wurde zunehmend toleriert. Parallel dazu änderte sich die Praxis an den Übergängen hin zu nur noch stichprobenhafter Kontrolle des Verkehrsstroms. Der Prozess verstärkte sich besonders nach der Wahl zur Volkskammer am 18. März 1990. Bis zum 30. Juni 1990 wurden kontinuierlich weitere neue Grenzübergänge geöffnet, der bekannteste darunter am Brandenburger Tor am 22. Dezember 1989.
Am 1. Juli 1990, dem Tag der Währungsunion, wurden die Bewachung der Mauer und sämtliche Grenzkontrollen eingestellt. Bereits am 13. Juni 1990 hatte in der Bernauer Straße der offizielle Abriss begonnen. Daran beteiligt waren insgesamt 300 DDR-Grenzsoldaten sowie - nach dem 3. Oktober 1990 - 600 Pioniere der Bundeswehr. Diese waren mit 175 Lastwagen, 65 Kränen, 55 Baggern und 13 Bulldozern ausgerüstet. Der Abriss der innerstädtischen Mauer dauerte bis November 1990. Übrig blieben sechs Abschnitte, die als Mahnmal erhalten wurden. Der Rest der Mauer verschwand bis November 1991.
Einige der Mauersegmente finden sich heute an verschiedenen Orten der Welt. So sicherte sich der US-Geheimdienst CIA für seinen Neubau in Langley, Virginia, einige künstlerisch verzierte Mauersegmente. Ein weiteres Teilstück der Mauer kann im Haus der Geschichte in Bonn besichtigt werden. Ferner steht ein Segment in der Königinstraße am Englischen Garten in München.
Der einstige Grenzstreifen ist noch heute an vielen Stellen gut erkennbar, teilweise durch große Brachflächen wie an Teilen der Bernauer Straße und entlang der Alten Jakobstraße. Die breite Trasse zwischen den beiden früheren Mauerlinien wird im heutigen Sprachgebrauch Mauerstreifen genannt.
In der ansonsten dicht bebauten Berliner Innenstadt wurde der Streifen durch Verkauf und Bebauung meist schnell einer Nachnutzung für städtische Zwecke zugeführt. Daneben gibt es aber auch vielfältige andere Formen der Nachnutzung. Im Ortsteil Prenzlauer Berg wird ein Teil des Verlaufs der ehemaligen Mauer als Parkanlage genutzt, der so genannte Mauerpark. Auf großen Teilen dieses Mauerstreifens führt heute ein Radweg entlang, insbesondere auf den Teilen des heutigen Stadtrandes. Das innerstädtische Stück am östlichen Teltowkanal wurde mit der Trasse der Bundesautobahn 113 vom Berliner Stadtring nach Schönefeld überbaut.
Der bekannteste Rest der Mauer steht an der Spree zwischen dem Ostbahnhof und der Oberbaumbrücke. Er war nicht Teil der äußeren Mauer, sondern der so genannten Hinterland-Mauer, die das Grenzgebiet nach Ost-Berlin hin abschloss. Diese wurde 1990 von internationalen Künstlern zur East Side Gallery gestaltet und 1991 unter Denkmalschutz gestellt. Eine äußere Mauer gab es an dieser Stelle nicht; die Grenze verlief hier auf der gegenüberliegenden Seite der Spree.
Berlin mauerrest niederkirchner str.jpg Ein weiteres Reststück der (wirklichen) Mauer steht an der Niederkirchnerstraße im Berliner Ortsteil Mitte in der Nähe des Berliner Abgeordnetenhauses. Es wurde ebenfalls 1990 unter Denkmalschutz gestellt. Hingegen sind die Grenzanlagen der Mauergedenkstätte in der Bernauer Straße nicht original, sondern wurden zu Anschauungszwecken wieder neu aufgebaut.
Von den ehemals 302 Grenzwachtürmen stehen heute noch fünf:
In den 90er Jahren gab es in der Berliner Politik eine Diskussion über verschiedene Ideen zur Sichtbarmachung und Markierung des einstigen Mauerverlaufs. Vorgeschlagen wurden zum Beispiel eine Doppelreihe in den Straßenbelag eingelassener quadratischer Pflastersteine, ein in den Bodenbelag eingelassenes Bronzeband und eine Markierung beider Mauern (der eigentlichen und der Hinterland-Mauer) durch verschiedenfarbige Streifen. Alle drei Varianten wurden am Abgeordnetenhaus zu Anschauungszwecken jeweils auf einem kurzen Stück ausgeführt. Im Ergebnis dieser Diskussion wurden danach vor allem im Innenstadtbereich an mehreren Stellen ungefähr 8 km des Mauerverlaufs durch eine Doppelreihe von Pflastersteinen markiert.
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