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Im Berlin-Bonn-Gesetz (Langtitel Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden sowie internationalen Organisationen in die Bundesstadt Bonn. Es wurde am 26. April 1994 verabschiedet.

Das Gesetz legt fest, welche Ministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten, und gibt der Stadt Bonn verbindliche Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn. Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin-Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Titel Bundesstadt führen.

Gleichzeitig war das Berlin-Bonn-Gesetz die Grundlage der „Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn“ vom 29. Juni 1994, die ein Fördervolumen von 1,437 Milliarden Euro im Zeitraum 1995 bis 2004 vorsah. Damit wurden verschiedene Ausgleichsmaßnahmen und konkrete Aktionspläne wie die Gründung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg gefördert, ein Großteil des Geldes entfiel dabei mit 861 Millionen Euro auf den Wissenschaftsbereich. Die restlichen Gelder teilten sich so auf: der Kulturstandort wurde mit 60 Millionen Euro gefördert, der wirtschaftliche Strukturwandel der Region (u. a. Gewerbegebiete) mit rund 74 Millionen Euro, in den Verkehrsbereich (insbesondere die ICE-Flughafenanbindung) flossen circa 256 Millionen Euro, an Soforthilfe wurden 97 Millionen Euro gezahlt und auf Grundstücksleistungen entfielen ungefähr 51 Millionen Euro. Das noch vor der Verwirklichung stehende bedeutendste Ausgleichprojekt, die Erweiterung des Internationalen Kongresszentrum Bundeshaus Bonn wurde mit einer Rücklage von 43,42 Millionen Euro sowie der Überlassung von Grundstücken im Wert von 43,46 Millionen Euro unterstützt.

Der Umzug von Bundesinstitutionen nach Bonn und Berlin erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt folgte der Wechsel von zwei der über 20 Bundesbehörden, die nach Bonn umzogen: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt. Es zeigte sich, dass das ursprünglich vorgesehene langjährige Pendeln von Bediensteten zwischen Bonn und Berlin nicht einstellte.

Weblinks


Rechtsquelle (Deutschland) | Bonn

 

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