Bergschaden.jpg Bergsenkung_Emscherbruch.jpg 1/2/7 in den letzten 25 Jahren (1980: -7,8 m; 1985: - 3,8 m; 1990: - 1,3 m; 2000: Stilllegung)]]
Ein Bergschaden ist ein meist oberirdisch entstehender Schaden zumeist an Gebäuden, der verursacht wird durch unterirdische Abbaumaßnahmen des Bergbaus und dadurch hervorgerufene Bewegungen des Deckgebirges über der Abbaustelle. Bergschäden können in 3 Gruppen unterteilt werden:
Der spektakulärste Bergschaden ist wohl der Tagesbruch. Tagesbrüche treten als Folge von oberflächennahem Abbau auf. Sie treten plötzlich durch den Zusammenbruch alter Strecken auf und riesige Löcher klaffen bis zur Oberfläche, in denen manchmal ganze Häuser versinken. Diese Bergschäden treten u.a. im südlichen Bereich des Ruhrgebietes auf. In besonders gefährdeten Gebieten (Wattenscheid) wurden großflächig Bohrungen angesetzt und festgestellte Hohlräume mit betonhaltiger Füllmasse verschlossen. Eine weitere Form von Tagesbrüchen ist der Abgang von Schachtsäulen. Lange Zeit wurden stillgelegte Schächte nach dem Abdämmen der Anschlüsse zu den ehemaligen Sohlen mit Lockermassen verfüllt. Durch Wasserzuflüsse und Brechen von Dämmen sind öfters Schachtsäulen abgegangen und haben tiefe Löcher gebildet. Seit den 80er Jahren des 20. Jahrhundert werden stillgelegte Schächte dauerstandsicher mit kohäsiver Füllmasse verschlossen.
Ein gleichmäßiger Kohlenabbau über ein größeres Gebiet in einem nicht allzugroßen Zeitraum führt in der Regel zu einer gleichmäßigen Senkung der Landschaft. Im Steinkohlenbergbau des Ruhrgebietes sind Bergsenkungen bis zu 25 m aufgetreten. Die (Bergsenkung) behindert den Abfluss des Oberflächenwassers in die Vorfluter. Im mittleren Bereich der Ruhrgebietes (Emscherzone) kam es um 1900 zu vielen Überschwemmungen, da das Wasser der Emscher nicht abfließen konnte. Der Verlauf der Emscher wurde zweimal geändert und die Mündung rheinabwärts verlegt, um einen Wasserabfluss zu gewährleisten. Im Ruhrgebiet müssen manche Bereiche ständig von Pumpwerken entwässert werden, weil der natürliche Abfluss des Wassers nicht mehr gewährleistet ist. Die Emschergenossenschaft ist für die Pumpwerke verantwortlich und stellt ihren Betrieb für die nächsten Jahrzehnte sicher.
Die gravierensten Bergschäden neben den Tagesbrüchen treten an den Grenzen von Kohlenabbaugebieten auf. Dies sind meistens geologische Sprünge oder Störungen, die einen durchgehenden Kohlenabbau verhindern. Hier treten neben Absenkungen auch Verzerrungen auf, die zu den Schiefstellungen von Gebäuden und Rissbildungen an Gebäudewänden führen. Stark beschädigte Häuser mussten abgerissen werden. Gebäude, die Schiefstellung aber keine wesentliche Rissbildung zeigen, können durch aufwändigen Einsatz von Hydraulikzylindern wieder ausgerichtet werden. Bei der Errichtung vieler Bauwerke wurden bereits Vorkehrungen getroffen, um die Auswirkungen von Bergschäden zu reduzieren: Zuganker in Wohnhäusern, tragendes durchgehendes Betonfundament und breite Dehnfugen an Gebäuden, Einrichtungen an Brücken zum Höhenausgleich, hohe Spundwände an Kanälen etc. Weitere Auswirkungen von Bergsenkungen sind:
Bergsenkungen können reduziert werden, indem die abgebauten Hohlräume mit anfallendem Nebengestein (sogenannte Berge) gefüllt werden. Für diesen Versatz wird heutzutage feinkörnige Berge in die Hohlräume geblasen. Diese Methode wird aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen meistens nicht angewandt.
Bergschäden sind vielfältig umstritten, gehörten jedoch über lange Jahrzehnte für die von der Industrialisierung und dem Bergbau abhängigen Beschäftigten "mit dazu". In früheren Zeiten wurden Bergschäden durch die Tradde reguliert. Zudem hatten die Bergwerke die Bergschäden an den eigenen Mietshäusern behoben.
Erst mit der Schadensentstehung an Häusern, die nicht den Zechen- und Bergwerksbetrieben gehörten, wurden Rufe nach Entschädigung und dementsprechenden Regelungen laut. Die Betroffenen in den Bergschadensgebieten wehren sich dagegen, dass ihr Eigentum durch Risse beschädigt wird, was teilweise sogar den Totalabriss der Immobilie zur Folge hat.
Es wird vor allem argumentiert, dass der Steinkohlebergbau wirtschaftlich gesehen nicht mehr eigenständig existieren könne und trotz der Schäden subventioniert werde. Als problematisch angesehen wird auch die Regulierungspraxis, dass die Sachverständige, die beurteilen, ob es sich um Bergschäden handelt, von den Bergwerken angestellt oder beauftragt sind und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Schadensverursacher stehen.
Beispiel für ein Maximum an Bergschäden ist z.B. das saarländische Fürstenhausen. Hier wurden allein im Jahr 2002 Bergschäden in einer Höhe von 34 Millionen Euro reguliert. Diese Entwicklung scheint sich auch 2005 zu wiederholen, wenn man die Abbaupläne der DSK im Saarland betrachtet und die damit prognostizierten Schäden.
Es wird von Seite der Geschädigten einzelnen Zechengesellschaften vorgeworfen (z.B. der Zeche Westfalen in Ahlen), in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen oberirdischen Schachtanlagen keine Abbauarbeiten unter Tage auszuführen, um ein Absenken ihrer eigenen Betriebsgebäude in diesen Bereichen und den Einsturz der Schachtanlagen zu vermeiden.
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