Das Bergamt ist eine Behörde, die eine staatliche Aufsicht, nämlich die Bergaufsicht, über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen ausübt.
Dazu zählen auch die Gewährleistung der Betriebssicherheit und Arbeitssicherheit.
In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für die Bergaufsicht das Bundesberggesetz.
In Österreich war dies bis zum Inkrafttreten des Mineralrohstoffgesetzes am 1. Jänner 1999 die Berghauptmannschaft. Seitdem sind es die Montanbehörden.