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Ursprünglich verstand man unter dem Begriff Bengalisches Feuer (auch Bengalische Flamme, Bengalisches Licht oder Bengalo genannt) nur das Licht zur glänzenden Beleuchtung eines Gegenstandes. Zur Erzeugung des Lichts wurde Schwefel, Salpeter und Realgar verwendet. Heutzutage versteht man darunter die Benutzung eines weißen oder farbigen Flammenzusatzes zur Beleuchtung einer Büste, einer Statue, eines Gebäudes, eines Gartens usw.

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Gegenwärtig werden Bengalische Feuer oft in Form von Fackeln (z.T. in Kombination mit Rauchbomben) in Fußballstadien, Konzerten oder auch als (See-)Notsignal verwendet. Die Verwendung von bengalischen Feuern ist nicht ungefährlich, da die Flamme eine Temperatur zwischen 1.600°C und 2.500°C erzeugt. Verbrennungen können selbst dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zu Stande kommt. Ein Löschen dieser pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer nicht möglich! Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch über lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung zu erheblichen Verbrennungen führen können.

Die Flammenfärbung ist abhängig von dem verwendeten Metall, welches der Flamme zugemengt wird. Charakteristisch für Bengalos ist neben dem grellen Licht auch eine intensive Rauchentwicklung (wobei es auch möglich ist, Flammen mit sehr wenig Rauchentwicklung zu erzeugen).

Rechtslage in Deutschland


Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland erlaubt, allerdings nur wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt. Zugelassene Feuerwerkskörper sind in verschiedene Klassen eingeteilt, dadurch wird u.a. bestimmt ob eine Abgabe an Privatpersonen erlaubt ist und ob eine ganzjährige oder nur eine eingeschränkte (z.B. Silvester) Benutzung gestattet ist.

Die in Stadien verwendeten Bengalos sind in der Regel Importe ohne BAM-Kennzeichnung und dürfen demnach in Deutschland nicht von Privatpersonen abgebrannt werden (Klasse IV Feuerwerk).

Der Import von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat!

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Pyrotechnik

 

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