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Versicherungsunternehmen haben für den Teil der gebuchten Bruttobeiträge, der Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt, Beitragsüberträge zu bilden. Die Beitragsüberträge haben den Charakter eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens. Sie sind unter den versicherungstechnischen Rückstellungen auszuweisen.

In den meisten Versicherungssparten ist eine zeitliche Proportionalität zwischen Beiträgen und Risikoverlauf gegeben. Dann ist der Beitrag, nach Abzug der Beitragsteile, die auf Inkassokosten (Lebensversicherung) oder auf Provisionen (Schaden-/Unfallversicherung) entfallen, proportial auf das Geschäftsjahr und auf das Folgejahr aufzuteilen.

Beispiel: Ein Lebensversicherungsvertrag habe einen Jahresbeitrag von 624 Euro, in dem 4% Inkassokosten eingerechnet sind, und außerdem Stückkosten von 12 Euro, die ebenfalls als Inkassokosten gedacht sind. Die Beitragsfälligkeit sei der 1. Oktober. Dann liegen neun Monate des Versicherungsjahres im folgenden Kalenderjahr und der Beitragsübertrag zum 31. Dezember berechnet sich zu

( 636 € - 12 € ) / 1,04 * 9 / 12 = 450 €.

Versicherungswesen

 

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