Ein Beitrag ist eine Sache, die man selbst irgendwo hinzusteuert, mit dem man sich an etwas beteiligt. Zum Beispiel zahlt man Beiträge in Form von Geld, ebenso kann man sich an einer Diskussion oder an der Wikipedia mit Beiträgen beteiligen.
Beiträge zu einer Publikation (Zeitung, Fachzeitschrift oder Sammelband) werden auch Artikel genannt; die für einen Tagungsband eingereichte schriftliche Fassung eines Vortrags nennt man auch Presented Paper.
Abgrenzung zu öffentlich-rechtlichen Gebühren: Beiträge für die Bereitstellung einer Leistung werden unabhängig von ihrer Inanspruchnahme erhoben. D.h. der Beitrag ist eine der drei Arten öffentlicher Abgaben: Steuern zahlt man ohne jede Gegenleistung, Beiträge für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, Gebühren für tatsächlich konkret in Anspruch genommene Leistungen.
Im Versicherungswesen ist der Beitrag die Summe, die der Versicherungsnehmer entrichtet, um Versicherungsleistungen zu erhalten. Die gebuchten Beiträge sind damit das Pendant zu den Umsatzerlösen von Industrie- und Handelsunternehmen.