Behindertenorganisationen verstehen sich als verantwortlich für die Interessen der behinderten und chronisch kranken Menschen im Sinne der Selbstorganisation.
Ohne die behinderten Menschen zu Rate zu ziehen, ist keine gute Behindertenpolitik möglich. Da natürlich schon zahlenmäßig nicht alle behinderten Menschen direkt beteiligt werden können, geschieht dies vor allem über die Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen. Die dort organisierten Interessenvertreter sind die Einzigen, die aus eigener Betroffenheit die Politik sachgerecht über ihre Lebenssituation informieren können, was notwendig ist, um behinderte Menschen als vollwertige Bürger an der Gesellschaft partizipieren zu lassen.
Aufgaben der Behindertenverbände
Die Qualität und Effektivität der Interessenvertretung behinderter Menschen ist auf jeder politischen Ebene umso besser, je stärker die Behindertenorganisationen durch die Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Partner der Politik unterstützt
werden.
Wichtige Themen der Behindertenverbände sind:
- Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen ein Leben der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen (Emanzipation),
- Unterstützung von Eltern behinderter Kinder, damit diese ihre Kinder zu einem selbständigen Leben erziehen können (Jugendgesundheitspolitik, Prävention),
- Förderung von auszugsinteressierten Bewohnern von stationären Einrichtungen für ein eigenständigeres Leben z.B. in Wohngemeinschaften (Peer Group),
- Kommunale und überregionale Bau- und Verkehrsplanungen müssen die besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
Gesetzlich vorgesehene Beteiligungsrechte
Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass im Interesse der Chancengleichheit die unabhängige Position der Behindertenorganisationen allseits anerkannt und die Organisationen auf allen Ebenen unterstützt werden. Dazu gehören Anhörungs- und Beteiligungsrechte. Mittlerweile besitzen auch Behindertenvertreter in einem zentralen Ausschuss des Gesundheitswesens, dem
Gemeinsamen Bundesausschuss, Anhörungs-, jedoch keine Entscheidungsrechte.
Siehe auch:
Zusammenschlüsse der Behindertenorganisationen
Um im politischen Geschehen Gehör zu finden, haben sich die Behindertenorganisationen zu Dachverbänden zusammengeschlossen, insbesondere
Hinzu kommen zahlreiche Zusammenschlüsse auf regionaler und Landesebene wie z.B. die
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen e.V. in Nordrhein-Westfalen.
Wichtige Behindertenorganisationen
Weblinks
Behindertenhilfe
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