Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen, die der inneren Gefahrenabwehr oder Nächstenhilfe im öffentlichen Auftrag dienen.
Die BOS stellen die Abwehr von Gefahren aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Auftrags oder ehrenamtlicher Initiative sicher.
Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen. BOS sind neben den Polizeien, dem Zoll sowie den Feuerwehren auch die Organisationen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind. Einige Einheiten der Bundeswehr die am Rettungsdienst beteiligt sind (SAR), können aber zu den BOS gehören.
Auch die Ordnungsämter werden nicht zu den BOS gezählt. Sind diese landesrechtlich (z.B. in Hessen) als Teil der Polizei anzusehen, so können sie als polizeiliche BOS gelten.
Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, in Österreich das Funksystem der BOS, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunks ist.
Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen, die zu den BOS gehören.
Besonders hier können Abweichungen von Bundesland zu Bundesland auftreten. In machen Bundesländern ist die DLRG z. B. kein Teil der BOS.
Katastrophenschutz | THW | Polizei (Deutschland) | Feuerwehr | Rettungsdienst | Zoll | Sicherheit | Liste (Behörde)
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"Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben".
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