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Die Beförderungsbedingung ist Grundlage für einen Beförderungsvertrag bei einem öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsträger. Meistens sind die Beförderungsbedingungen Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Einzelnen werden in den Beförderungsbedingungen geregelt:

  • Rechte und Pflichten des Fahrgastes
  • Rechte und Pflichten des Verkehrsunternehmens
  • Vertrieb und Gültigkeit der Fahrausweise
  • Fahrpreiserstattung
  • Mitnahme von Sachen und Tieren
  • Fundsachen
  • Haftung usw.

Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tarifbestimmungen ergänzt. Sie gelten zusammen.

Die Beförderungsbedingungen werden entweder durch das Verkehrsunternehmen oder den Verkehrsträger, z. B. Verkehrsverbund festgelegt.

Öffentlicher Verkehr | Verkehrsrecht

 

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