Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) war aufgrund der vorbehaltlichen Errichtungsvorschrift für die einzelnen Bundesländer als traditionelle Einrichtung des Freistaats Bayern erhalten geblieben. Sein Sitz war München. Es wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst.
Mit der Gründung des Deutschen Reiches wurde dann – wenige Jahre später – 1879 mit der Aufhebung des obersten Gerichtshofes die Revisionsangelegenheiten an das neu errichtete BayObLG gegeben. Als das Bürgerliche Gesetzbuch im Jahr 1900 inkrafttrat, wurde jedoch die Revisionsinstanz in Zivilsachen dem Reichsgericht in Leipzig übertragen. Als „Ausgleich“ wurden die Revisionen in Strafsachen an das BayObLG abgegeben.
Am 1. April 1935 wurde das BayObLG durch die nationalsozialistischen Machthaber aufgelöst. Mit dem Kontrollratsgesetz 124 wurde es zum 1. Juli 1948 wiedererrichtet.
Der bayerische Ministerpräsident kündigte in der Regierungserklärung vom 6. November 2003 an, seine Regierung werde das Bayerische Oberste Landesgericht zur Kosteneinsparung abschaffen und seine Aufgaben den drei in Bayern errichteten Oberlandesgerichten übertragen. Daraufhin beschloss der bayerische Landtag am 20. Oktober 2004, das Gericht zum 30. Juni 2006 abzuschaffen. Die Verfahren verteilen sich heute auf das Oberlandesgericht München (Zivilsachen aus ganz Bayern, Strafsachen aus dem OLG-Bezirk München), das Oberlandesgericht Bamberg (Strafsachen aus dem OLG-Bezirk Bamberg und Bußgeldsachen aus ganz Bayern) sowie auf das Oberlandesgericht Nürnberg (Strafsachen aus dem OLG-Bezirk Nürnberg).
In den Straf- und Bußgeldsachen entscheidet das BayObLG
Vgl. hierzu auch Art. 11 des bayerischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 23. Juni 1981.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Bayerisches Oberstes Landesgericht".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world