Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Freistaats Bayern. Er wurde in seiner heute bekannten Form durch die Bayerischen Verfassung vom 2. Dezember 1946 errichtet. Vorläufer war der Bayerische Staatsgerichtshof, der schon am 30. März 1850 gegründet worden war.
Der Verfassungsgerichtshof ist das oberstes Gericht für staatsrechtliche Fragen und entscheidet über
Darüber hinaus besteht mit der Popularklage für jeden Bürger in Bayern die Möglichkeit, Klage gegen Gesetze, Rechtsvorschriften oder Verordnungen vor dem Verfassungsgerichtshof zu erheben. Eine bayerische Besonderheit dabei ist, dass ein Bürger auch dann Klage erheben kann, ohne selbst betroffen zu sein.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist im Gebäude des Oberlandesgerichts München untergebracht.
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"Bayerischer Verfassungsgerichtshof".
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