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Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen. Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Basisdaten
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Kurztitel: Baustellenverordnung
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Voller Titel: Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen

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Typ: Bundesrechtsverordnung
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Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
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Abkürzung: BaustellV
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FNA: 805-3-5
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Datum des Gesetzes: 10. Juni 1998 (BGBl. I 1998, S. 1283)
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Aktuelle Fassung: 1. Januar 2005 (BGBl. I 2004, S. 3759)
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Die am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung (BaustellV) hat die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt.

Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, daß Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert. Auch sonstige auf der Baustelle Tätige, wie Unternehmer ohne Beschäftigte, tragen zu den Gefahrenpotentialen auf der Baustelle bei.

Für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle ist neben dem Bauherrn der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator verantwortlich.

Weblinks


Arbeitsschutz | Rechtsquelle (Deutschland)

 

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