Der Bauprozess (Bauablauf) ist das gesamte Verfahren zur Herstellung eines Bauwerks, von der Bauplanung über die Bauausführung bis zur Baunutzungsphase. Ebenfalls als Bauprozess (rechtlich) bezeichnet werden Gerichtsverfahren in (privaten) Baurechts Sachen.
Der Architekt leitet traditionellerweise den Bauprozess. Da Bauplanung und Bauausführung getrennt hintereinander vollzogen werden, fokusiert sich die gesamtheitliche Betrachtung des Bauprozesses auf die grundlegende Planung, deren Ausführung und dadurch eventuelle Veränderung der Planung.
Die Planung beeinflusst durch die Ausschreibung die Abrechnung der erbrachten Bauleistung, da diese anhand der grundlegenden Leistungsverzeichnisse verrechnet wird. Bestellungsänderungen des Bauherrn sind möglich, soweit genehmigt, und werden in der Abrechnung berücksichtigt, unverschuldeter Mehraufwand des Unternehmers, falls von der Bauleitung beglaubigt, ebenso.
Zur Finanzierung des Bauprozesses dient in der Regel ein Baukredit. Dieser wird vor der Baunutzungsphase konsolidiert.
Der Architekt leitet allfällige Garantiearbeiten.
Hauptsächlich Gerichtsverfahren des privaten Baurechts werden als Bauprozesse bezeichnet. Bauprozesse zeichnen sich meist durch eine Verbindung von rechtlichen, technischen und tatsächlichen Streitpunkten aus. Sachverständigen Gutachten spielen daher meist eine wichtige Rolle. Die Verfahresdauer ist bei Bauprozessen oftmals überdurchschnittlich lange. Als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit sind im Bausektor Schiedsgerichte besonders weit verbreitet.
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