Das Bauplanungsrecht ist der Bereich des öffentlichen Rechts, der die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke regelt. Es bestimmt, ob, was und wieviel gebaut werden darf. Davon zu unterscheiden ist das Bauordnungsrecht der Länder, das in Gestalt der jeweiligen Landesbauordnung regelt, wie im einzelnen gebaut werden darf. Außerdem gibt es das Baunebenrecht. Mit diesem Begriff sind andere fachgesetzliche Vorschriften gemeint, die über ihre Regelungen in die Bebaubarkeit von Flächen eingreifen können (z.B. im Straßenrecht, wo es Anbauverbote gibt).
Das Bauplanungsrecht stellt Regeln für die Erstellung von Bauleitplänen auf, die ihrerseits Regeln über Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet enthalten. Außerdem enthält es Vorschriften darüber, welche Nutzung in Bereichen zulässig ist, für die kein Bauleitplan erstellt ist (Auffangvorschriften).
Räumliche Perspektive des Bauplanungsrechts ist die jeweilige Gemeinde, der in ihrer Gemarkung die Planungshoheit zusteht. Planungen, die räumlich über das Gemeindegebiet hinausreichen, nennt man Regionalplanung oder auch Landesplanung.
Kein Gegenstand des Bauplanungsrechts sind die Planungen für überörtliche Verkehrswege, für die besondere Gesetze existieren. Derartige und andere Fachplanungen (z. B. die Naturschutzplanung) mit der örtlichen Planung abzustimmen ist eine weitere Aufgabe des Bauplanungsrechts.
In Deutschland ist das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch enthalten. Hauptinstrument ist die Bauleitplanung.
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