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Der Baumeister übernimmt die Planung und Leitung, teils auch die Ausführung von Bauarbeiten aller Art.

Überblick


Baumeister ist die Bezeichnung für einen Beruf, der in dieser Form heute nicht mehr existiert. Bis in das 20. Jahrhundert hinein bezeichnete man so diejenigen Personen, die bei Bauvorhaben sowohl die künstlerische als auch die technische und administrative Projektleitung hatten.

Bis in das 19. Jahrhundert waren die Fähigkeiten des Baumeisters für die Errichtung von Bauten ausreichend. Durch die zunehmende Komplexität des Bauwesens und die immer größer werdenden Ansprüche hinsichtlich Statik und Architektur entwickelten sich daneben die akademischen Berufe des Architekten und Bauingenieurs. Das Aufgabengebiet eines Baumeisters umfasste die heutigen Berufsfelder des Architekten, des Bauingenieurs als auch die eines Projektmanagers.

Hofbaumeister


Ein Hofbaumeister ist ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister.

Bedeutende Träger dieses Titels und die hauptsächlichen Stätten ihres Schaffens waren:

Der Begriff Baumeister heute in Deutschland


In der Bundesrepublik ist der Begriff des Baumeisters inzwischen nicht mehr klar definiert und auch keine Berufsbezeichnung mehr. Er wird höchstens noch benutzt, um einen übergreifenden Begriff für Architekten und Bauingenieure zu haben (vgl. den Berufsverband BDB = Bund deutscher Baumeister). Außerdem erhalten in Baden-Württemberg und Bayern Bau-Referendare (d.h. Beamtenanwärter im höheren bautechnischen Verwaltungsdienst) nach dem erfolgreichen Ablegen der Großen Staatsprüfung (= 2.Staatsexamen) den Titel "Regierungsbaumeister" verliehen.

Der Begriff Baumeister heute in Österreich und der Schweiz


In Österreich und der Schweiz handelt es sich bei dem Begriff Baumeister immer noch um eine konkrete Berufbezeichnung. Während Architekten und Bauingenieure nur im planenden und kontrollierenden Bereich tätig sein dürfen, stellt der Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.
Der Baumeister ist berechtigt:
    • die unterschiedlichsten Bauwerke zu planen,
    • das statische Gefüge zu berechnen,
    • Kosten zu ermitteln,
    • Bauarbeiten auszuführen, zu leiten und zu kontrollieren.
Er ist weiters zur Projektentwicklung, -leitung und Projektsteuerung, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung und im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung zur Vertretung seines Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.

Berühmte Baumeister


Siehe auch


byggmästare

Architektur und Bauwesen | Beruf

 

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