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Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand, der sich aus dem Bauvertrag, Plänen, dem Stand der Technik usw. ergibt. Der Baumangel ist ein Sonderfall des Mangels.

Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Ab der Abnahme hat der Auftraggeber im Streitfall darzulegen (sog. Darlegungslast), dass ein Baumangel besteht. Bei einem Baumangel hat der Bauherr vorrangig Anspruch auf Mängelbeseitigung. Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit verweigern, in diesem Fall steht den Auftraggeber eine Minderung zu.

Nicht behobene Baumängel führen im Allgemeinen zu einer Wertminderung des Bauwerks. Baumängel - wie zum Beispiel fehlerhafte Wärmedämmung des Gebäudes können unter anderem auch zu gesundheitlichen Belastungen der Nutzer führen. (z.B. Auftreten von Schimmelpilzen bzw. deren Sporen).

Weblinks


Siehe auch


Privates Baurecht | Wertermittlung | Bauschaden

 

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