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Mit Baugrund bezeichnet man den für die Errichtung eines Bauwerks vorbereiteten Boden. Für die Qualität des Baugrundes ist die Bodengüte ausschlaggebend. Nach DIN 1054 unterscheidet man im wesentlichen drei Bodengüten:

  • Fels ist sehr fest und hoch belastbar. Die für die Errichtung von Bauwerken notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen können jedoch sehr kostspielig sein (Sprengung).
  • Bindiger Boden ist ein Boden mit hohem Anteil an Ton oder Lehm oder sonstigen Feinstoffen. Bindige Böden haben unter Umständen eine inhomogene Struktur und setzen sich daher unter Druckbelastung unregelmäßig. Je nach dem Anteil von Ton und Lehm sind diese Böden auch schlecht wasserdurchlässig. Wasser kann sich sammeln und verringert die Tragfähigkeit, außerdem reagiert der Boden auf Frost. Bindiger Boden setzt sich sehr langsam; daher können noch Restsetzungen nach Fertigstellung des Bauwerks auftreten, die zu Bauschäden führen können.
  • Nicht bindiger Boden ist ein Boden mit geringem oder unwesentlichem Anteil an Feinstoffen, zum Beispiel sandige oder kiesige Böden. Entgegen dem Sprichwort handelt es sich hierbei um sehr gute Baugründe, denn Wasser kann gut abfließen und Setzungen erfolgen in der Regel gleichmäßig, so dass Bauschäden unwahrscheinlich sind. Außerdem setzt sich der Boden so schnell, dass die Setzungen bereits während des Rohbaus abgeschlossen sind.

Zur Planungsphase eines Gebäudes gehört daher stets eine Beurteilung der Bodengüte, da diese auch für die Dimensionierung und Auslegung der Fundamente ausschlaggebend ist. Ist die Bodengüte im Bereich des Gebäudes sehr unterschiedlich, ergeben sich häufig Probleme wie Risse durch ungleichmäßige Setzung. Die Tragfähigkeit des Bodens kann nur im Rahmen einer Baugrunduntersuchung ermittelt werden. Hierbei wird mittels Rammsondierungen n. DIN 4094 die Lagerungsdichte nicht bindiger Böden bzw. die Konsistenz bindiger Böden mittels bodenmechanischer Laborversuche ermittelt. Direkte Baugrundaufschlüsse durch Bohrungen bilden die Folge und Dicke der einzelenen Bodenschichten sowie Grundwasser wieder. Aus diesen Untersuchungen kann ein Sachverständiger für Geotechnik die zulässigen Belastungen des Baugrundes angeben. Art und Umfang der Untersuchungen regelt DIN 4020 (geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke). Als gewachsener Boden wird der natürlich anstehende, an Ort und Stelle entstandene Boden bezeichnet. Im Gegensatz dazu wird ein durch Menschen eingebauter Boden als Auffüllung bezeichnet.

Vor dem Beginn der Bauarbeiten muss der Mutterboden, d.h. die oberste 20-40 cm dicke fruchtbare und humushaltige Erdschicht abgetragen werden. Mutterboden darf nicht vernichtet werden, er wird daher in der Regel auf der Baustelle gelagert und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder verteilt.

Ist die zulässige Belastbarkeit des Baugrundes insgesamt nicht ausreichend, besteht eventuell die Möglichkeit, mit einer Pfahlgründung oder anderen Tiefgründung eine tragfähige Grundlage für die Fundamente zu schaffen.

Die Fundamente eines Gebäudes müssen stets vor Frost geschützt sein. Daher müssen zum Beispiel in Deutschland die Fundamente mindestens ca. 80 cm unterhalb der Geländeoberkante liegen.

Grundbau | Bodenkunde | Geologie | Geotechnik

 

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