Die Begriffe Bauernschaft und Bauerschaft (ohne "n") sind mehrdeutig und werden - historisch und regional - unterschiedlich verwendet. Heute wird zumeist eine kleine bäuerliche Siedlungsform oder der Bauernstand als Bauernschaft bezeichnet.
Die Verwendung im Sinne einer Ansiedlung geht zurück auf die Bezeichnung Bauer-Schaft (ohne "n"): Das althochdeutsche burschap oder buerschap und die latinisierte Form burscapium ist abgeleitet von bur = Haus und bedeutete im Mittelalter ursprünglich etwa "Höfeverband" oder kleiner Siedlungskomplex. Es ist nicht möglich, die Siedlungsform einer Bauernschaft für die deutschsprachigen Länder einheitlich zu beschreiben. Vielmehr verstand sich diese als selbst definierte Siedlungsgemeinschaft einiger mehr oder weniger nahe gelegener Höfe.
Nur anhand der Lage der einzelnen Höfe und ihrer Ländereien sowie unter Berücksichtigung der Flurformen und Flurnamen im Urkataster lässt sich die Lage einer (ehemaligen) Bauernschaft relativ genau erschließen.
Die Bauernschaft kennzeichnete gleichfalls einen Rechtsbezirk und damit eine frühe Form der Selbstverwaltung. Die Versammlung der Bauern einer solchen burschap, das burgericht, bildete dabei das Rechtsorgan dieser Gemeinschaft. Das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Bauernschaft wurde nicht nur durch den eigenen gewählten Bauerrichter geprägt, sondern auch durch die jeweilige Markenzugehörigkeit. Hinzu kamen die gemeinschaftlichen Feste, zum Beispiel das Vertrinken der vom Bauerrichter erhobenen Strafgelder (Brüchten) oder später manchmal Schützenfeste sowie die gemeinsame Verantwortlichkeit für Steuerzahlungen.
Heute wird der Begriff in ähnlicher Form gebraucht, wenn unterschiedslos alle Bauern eines Ortes, unabhängig von ihren Mitgliedschaften in unterschiedlichen Berufsverbänden, zum Beispiel im DBV, gemeint sind (vgl. Jägerschaft).
Genauere Kenntnis über die Bauerschaft (in den Quellen nie Bauernschaft) haben wir für die bis 1806 bestehende Herrschaft Hardenberg, da im Pfarrarchiv (Velbert-)Langenberg das Bauerschaftsbuch der Bauerschaft Obensiebeneick erhalten geblieben ist. Es ist von den Vorstehern der Bauerschaft, die dieses Amt auf Lebenszeit oder bis zu ihrem von ihnen gewünschten Rücktritt innehatten, von 1675-1729 in gut lesbarer Schrift geführt worden. Wichtige Aufgaben der Vorsteher waren die Einberufung des sog. bauerhoffs, zu dem alle Hofbesitzer mindestens einmal im Jahr zusammengerufen wurden, die Vertretung der Interessen der Bauerschaft gegenüber dem Inhaber der Herrschaft und die Umlage der Steuern auf die einzelnen Höfe. Hierzu waren schwierige Rechnungen erforderlich, da es ganze, halbe, viertel (bis 1/16) Höfe gab. Die Gesamtheit der Bauerschaftsvorsteher verhandelte über alle Themen, welche die Bewohner der Bauerschaft berührten, mit den Inhabern der Herrschaft. Durch Zahlungen gelang es ihnen, sich von einigen Lasten zu befreien, so erreichten sie 1551 das freie Heiratsrecht, 1573 die Ablösung der Hand- und Spanndienste, 1615 die Einschränkung der Wachtdienste usw. Neben den Vorstehern der Bauerschaften, die häufig, aber nicht zwangsläufig beim Hardenberger Landgericht als Schöffen fungierten, gab es noch die jährlich von allen in der Bauerschaft ansässigen Hofbesitzern gewählten Bauermeister. Ihre wichtigste Aufgabe scheint die Einsammlung der Steuerbeträge bei den Bauern und die Abrechnung der Steuer mit den Beauftragten der Herrschaft gewesen zu sein.
Die Bauerschaft ist in Hardenberg ein klar umgrenztes Gebiet mit ihren Bewohnern. Sie ist - ähnlich wie die Honnschaft - die unterste Verwaltungseinheit, die mit einigen Rechten ausgestattet war (das gilt auch für den westfälischen Bereich). Mehrere Bauerschaften bildeten ein Amt. Auch die Landgerichte und die Kirchspiele bauten auf den Bauerschaften auf. Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Bauerschaften (wie auch die Honnschaften) seit dem 17. Jahrhundert eigene Schulen errichteten und unterhielten, wenn der Weg zu den Kirchspielsschulen zu weit war. auch zu den Begriffen Bauerschaft und Honnschaft: K. Wesoly, Hof- und Honnschaftschulen im Bergischen Land bis zum Ende des Alten Reiches, in: K. u. U. Andermann, Regionale Aspekte des frühen Schulwesens, Tübingen 2000, S. 201-220
Der marxistisch-sozialistische Ansatz sieht in der Regel den zur jeweiligen Zeit bestehenden Bauernstand auf Grund seiner allgemein traditionell-konservativen Grundhaltung (modern ausgedrückt: geringe Innovationsfreude) als Revolutionshemmnis an und möchte eine "Neue Bauernschaft" schaffen, schon Karl Marx verwendete diesen Begriff; siehe auch: Geschichte der DDR und LPG.
Im Nationalsozialismus wurde hingegen das Bauerntum völkisch verklärt, aber gleichfalls Neuorientierungs-Bestrebungen unterworfen; siehe auch: Reichsnährstand als Vertretung der deutschen Bauernschaft, Reichsbauernführer Richard Walther Darré.
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