In Deutschland bedarf es in der Regel zur Errichtung eines Bauwerkes der Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Einzelheiten wie z. B. die Legaldefinition des Bauvorhabens regelt die einschlägige Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Bauantragsformulare werden von sehr vielen Behörden (Landratsämter, Gemeinden, und Stadtverwaltungen) zum Download bereitgestellt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur, in einigen Bundesländern auch Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks und staatlich geprüfte Bautechniker) Vorlageberechtigung durch entsprechende Eintragung bei der Kammer) erforderlich, der die Pläne, die Antragsformulare und die sonstigen Unterlagen mit unterschreibt und stempelt.
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen.
Dieser ist, je nach landesrechtlichen Vorschriften, beim zuständigen Katasteramt, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Sachverständigen für das Vermessungswesen erhältlich. Es sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen
Eventuell notwendige weitere Unterlagen können der Brandschutznachweis, Detaillierte technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sowie die Prüfstatik sein.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Bauantrag".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world