article

In Deutschland bedarf es in der Regel zur Errichtung eines Bauwerkes der Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Einzelheiten wie z. B. die Legaldefinition des Bauvorhabens regelt die einschlägige Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Bauantragsformulare werden von sehr vielen Behörden (Landratsämter, Gemeinden, und Stadtverwaltungen) zum Download bereitgestellt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur, in einigen Bundesländern auch Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks und staatlich geprüfte Bautechniker) Vorlageberechtigung durch entsprechende Eintragung bei der Kammer) erforderlich, der die Pläne, die Antragsformulare und die sonstigen Unterlagen mit unterschreibt und stempelt.

Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen.

Allgemein notwendige Unterlagen eines Bauantrages


Bauzeichnungen

Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1/100 (1 cm entspricht 1 m)

Bauantrag

Ausgefüllter Bauantrag mit statistischem Erhebungsbogen. Formblatt zum Anzeigen jeglicher baulicher Änderungen, für die Genehmigungserteilung seitens der Behörden.

Lageplan

Katasteramtlicher Lageplan, i.R. ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, im Maßstab 1/1000 (1 cm entspricht 10 m) bzw. 1/500 (1 cm entspricht 5 m).

Dieser ist, je nach landesrechtlichen Vorschriften, beim zuständigen Katasteramt, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Sachverständigen für das Vermessungswesen erhältlich. Es sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen

Baubeschreibung

Baubeschreibung bzw. zusätzlich die Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Baumaßnahmen). Durch die Baubeschreibung wird das Vorhaben in seinen technischen Einzelheiten, durch die Angabe von verwendeten Baumaterialien und Ausstattungen, erläutert.

Berechnungen

Berechnungen und Ermittlung der bebauten Fläche, des umbauten Raumes, der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ), der Wohnfläche oder Nutzfläche, Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten.

Technische Nachweise

Standsicherheitsnachweis (Statik), Wärmeschutznachweis sowie gegebenenfalls der Schallschutznachweis. Diese können zumeist auch im Laufe des Genehmigungsverfahrens nachgereicht werden, bzw. sind bei bestimmten Baumaßnahmen nicht erforderlich.

Betriebsbeschreibung

Bei gewerblichen Bauvorhaben mit Beschreibung und Darstellung der Tätigkeit des Betriebes der Betriebsablauf die Anzahl der Beschäftigten usw. enthalten

Entwässerungsplan (-gesuch)

Zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser).

Eventuell notwendige weitere Unterlagen können der Brandschutznachweis, Detaillierte technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sowie die Prüfstatik sein.

Öffentliches Baurecht

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Bauantrag".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld