Die Bauleitung (BL) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.
Struktur
Die Bauleitung vertritt entweder den Auftraggeber oder den Auftragnehmer.
Auftraggeberbauleitung
Sie wird vom Auftraggeber, meist vom
Bauherrn, eingesetzt. Als "Sachwalter des Bauherrn" übernimmt sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (
Bausoll) und koordiniert die
Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.
Oftmals unklar ist die Vertretungsbefugnis der Bauherrn-Bauleitung. So ist der Bauleiter ohne besonderer Vollmacht nicht berechtigt, kostenwirksame Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.
Bei der Bauherrn-Bauleitung ist zwischen der Bauoberleitung und der örtlichen Bauleitung zu unterscheiden.
Für die Vergütung eines unabhängigen Bauherrnbauleiters sind in Deutschland die in Leistungsphase 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgesetzten Honarare verbindliches Preisrecht. Von ihnen kann nur innerhalb enger Grenzen abgewichen werden.
=Grundleistungen
=
Auf die Bauleitung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung als Objektüberwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den
Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten
Regeln der Technik und Vorschriften.
- Ein besondere Überwachung der Tragwerke nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
- Allgemein die Koordinieren Fachingenieure, der Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen.
- Das gemeinsame Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen.
In Projektmanagementtechnischer Betrachtung
- Das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes, z.B. als Balkendiagramm, die Dokumentation in einem Bautagebuches.
- Eine Bauabnahme und Feststellung etwaiger Mängel und deren Beseitigung, sowie die Beantragung der behördlichen Abnahme.
- Die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag und Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
- Im Abschluss die Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe Dokumentation wie Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle, die Auflistung der Gewährungsfristen
=Besondere Leistungen
=
Besondere vertraglich zu vereinbarende Leistungen sind
- das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
- das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Grundleistungen als verantwortlicher Bauleiter die nach jeweiligem Landesrecht über die Leistungsphase 8 hinausgehen.
Auftragnehmerbauleitung
Die Bauleitung der auftragnehmenden Firma sorgt vorrangig für die wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten.
- Führung der gewerblichen Mitarbeiter mit dem Polier an der Spitze
- Koordination der Subunternehmer
- Abrechnung
- Kosten- und Leistungsmeldung
Auf Kleinbaustellen ist der Firmenbauleiter nicht ständig anwesend. Die ständige Vertretung ist dann ein Vorarbeiter oder Polier bzw. Schachtmeister. Bei Großbaustellen besteht die Bauleitung aus einer hierarchischen Gruppe:
- Bauführer
- Abschnittsbauleiter
- Bauleiter
- Oberbauleiter
öffentlich-rechtlicher Bauleiter
Mehrere Landesbauordnungen verlangen die Bestellung eines Bauleiters nach Bauordnungsrecht. Diese Aufgabe wird zumeist vom Bauleiter des Auftraggebers mit übernommen. Der Bauleiter nach Bauordnungsrecht ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts.
Aufgabe
Die Aufgabe der Bauleitung sind vielfältig und von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Sowohl auf Bauherrn wie auch Unternehmerseite kann es auch Fachbauleiter geben wie für den
Ausbau, die
Haustechnik oder als
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die
Arbeitssicherheit.
Der Arbeitsplatz ist oft ein Baucontainer direkt vor Ort. Die wichtigsten Arbeitsmittel sind heute - neben Zollstock und Plänen - Handy, Digitalkamera, Diktiergerät, Fax und Computer.
Personal
Ein
Bauleiter hat in der Regel ein
Ingenieurstudium Fachrichtung
Bauingenieurwesen oder
Architektur an einer
Fachhochschule oder
Universität abgeschlossen. Vor allem bei kleineren Bauvorhaben wird die Tätigkeit auch von Handwerks
meistern der Bauberufe oder
Bautechnikern ausgeführt.
Strafrechtlich haftet auch der angestellte Bauleiter für eventuelle Versäumnisse unmittelbar,
zivilrechtlich im Normalfall der jeweilige
Arbeitgeber (
Planungsbüro bzw.
Bauunternehmen).
Literatur
- Burkard Lotz: "Der Bauleiter und Fachbauleiter im Sinne der Landesbauordnungen", BauR 2003, 957 ff
Beruf | Bauausführung | Architektur und Bauwesen | Privates Baurecht
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