Die Basisdemokratie ist die älteste Form der Demokratie. Sie kommt ohne Repräsentanten aus. Das bedeutet, alle relevanten Entscheidungen werden von den Betroffenen selbst abgestimmt. Die Basisdemokratie eignet sich sowohl für triviale Probleme, die ohne Fachwissen einfach zu entscheiden sind, als auch für Fragen, die erheblichen Einfluss auf das Leben der Mehrheit haben, wie die Struktur des Gesundheitswesens, Kriegseinsätze, neue Verfassungen, Eigentumsfragen, Löhne, Arbeitszeitregelungen, Streikentscheidungen, Grundrechte und Menschenrechte. Sie wird sehr häufig (zum Teil auch unbewusst) in kleineren Gruppen angewandt, so zum Beispiel, wenn die Mitglieder einer Familie darüber beratschlagen, ob sie lieber ins Schwimmbad gehen oder die Burg besichtigen.
Aber auch in der Politik wäre Basisdemokratie möglich. Sie würde bedeuten, dass jedes volljährige Mitglied der Gesellschaft das gleiche Mitspracherecht hat wie die Mitglieder der Regierung. Dazu müsste das Prinzip der Macht aufgegeben werden, was oft in den Bereich der Utopie verwiesen wird. Derzeit gibt es basisdemokratische Organisationen; aber auch Staaten, die zumindest einen Teil ihrer Machtbefugnisse an die Gesellschaft abgegeben haben. Eine Organisation, die in den von ihr beherrschten Landesteilen Mexikos die Basisdemokratie durchgesetzt hat, sind beispielsweise die Zapatistas, ein Staat der einen Teil seiner Macht mittels Volksentscheid und Volksbegehren abgegeben hat, wäre die Schweiz. Noch weitergehende basisdemokratische Elemente gibt es in Brasilien, wo die Einwohner verschiedener Städte und Dörfer, ja sogar eines ganzen Bundesstaates (Rio Grande do Sul), über den Finanzhaushalt entscheiden.
Eine Partei Deutschlands, die sich in ihrer Gründerzeit explizit zur Basisdemokratie bekannte, sind die Grünen. Damals machte die Partei ihrem Ruf als „Partei neuen Typs“ alle Ehre. Nach und nach wurden jedoch die Grundsätze, die einer Hierarchisierung entgegenstanden, zum Teil aufgegeben, da eine feste Führungsspitze aufgrund der Konstanz von der breiten Bevölkerung eher angenommen wird als ständig wechselnde Personen. Näheres zu der basisdemokratischen Struktur der Partei ist in ihrem Artikel zu finden.
Das Internet bietet neue Möglichkeiten praktikabler Basisdemokratie. Entscheidungen können auch dann schnell getroffen werden, wenn viele Menschen beteiligt sind.
Weil das Konzept der Basisdemokratie sich gegen die konstitutionelle Verlagerung der Macht von der Masse des Volkes hin zu abstrakten Regeln folgenden Institutionen richtet, bleibt nach kritischer Meinung fraglich, wie in einer reinen Basisdemokratie Rechte des Einzelnen vor dem Zugriff der jeweiligen Mehrheit geschützt werden könnten, die den erreichten institutionellen Konsens der die Individualrechte schützenden Gesetze im Prinzip ja jederzeit allgemein oder im Einzelfall durch einfache und zeitnahe Abstimmung verschieben oder abschaffen könnte - während bspw. in der jetzigen bundesdeutschen repräsentativen Demokratie ein „Verfassungskern“ von Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien wie dem der Gewaltenteilung als vor Veränderung oder gar Aufhebung geschützt festgelegt ist und nur durch Totalersetzung der Verfassung oder einen Umsturz angetastet werden könnte. (s. Ewigkeitsklausel)
So verbietet Art. 102 Grundgesetz bspw. die Todesstrafe, aber nähme man das Konzept der Basisdemokratie wörtlich, dürfte jede – auch spontane - Mehrheit in einem konkreten Kriminalfall aus Empörung die Hinrichtung des vermuteten Täters beschließen, ohne daß Gerichte dagegen wirksam vorgehen könnten.
Könnte sie es aber nicht, wäre sie strenggenommen keine reine Basisdemokratie, sondern wäre als Mischsystem anzusehen - mit möglw. starken basisdemokratischen Elementen neben einer deutlichen repräsentativen Vertretung durch Parlament und Regierung.(s.a. Schweizerische Bundesverfassung)
Dem Gedanken der Basisdemokratie in seiner Reinform wird aufgrund seiner theoretisch unbegrenzten Zugriffsmacht gegenüber dem Einzelnen deshalb teilweise auch ein potentiell totalitäres Politikverständnis vorgeworfen. (s. Carl Joachim Friedrich)
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