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Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln werden offiziell in der Europäischen Union Ende 2006 in Kraft treten, finden aber bereits heute in der täglichen Praxis Anwendung. Die Umsetzung in deutsches Recht wird durch die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) für die „zweite Säule“ von Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für die „erste“ und „dritte Säule“ von Basel II erfolgen. Die USA beabsichtigen die Regelungen ab 2008 schrittweise einzuführen.

Motive


Basel II ist die Reaktion auf die Kritik an der ursprünglichen Basler Eigenkapitalverordnung von 1988, Basel I.

Ziele sind, wie bereits bei Basel I, die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel.

Die Kritik an Basel I stützt sich auf drei Punkte:

  1. Fehlallokation des aufsichtsrechtlichen Kapitals (berücksichtigt in Säule 1 von Basel II). Da unter Basel I die Eigenkapitalunterlegung für Kredite an ein Kundensegment (z. B. Firmenkunden) unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers erfolgte, bestand ein Anreiz, Kredite an Kunden mäßiger Bonität zu vergeben, weil bei diesen höhere Zinsen durchsetzbar waren und so ein größerer Gewinn auf das zu unterlegende Kapital erzielt werden konnte.
  2. Einbeziehung weiterer Risiken (berücksichtigt in Säule 1 von Basel II). Unter Basel I mussten nur Marktpreisrisiken und Kreditrisiken mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass eine Vielzahl von Bankenkrisen nicht durch diese Risiken, sondern durch operationelle Risiken ausgelöst wurden. So zum Beispiel die Pleite des UK Bankhauses Barings durch fehlerhafte Kontrollen des Händlers Nick Leeson in Singapur. Inoffiziell ist auch bekannt, dass – neben der faktischen Relevanz operationeller Risiken – die Erwartung geringerer Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken dazu führte, eine Unterlegung der operationellen Risiken anzutreiben.
  3. Mangelnde Konformität bei aufsichtsrechtlicher Prüfung und Veröffentlichung von Risikoinformationen (berücksichtigt in Säule 2 und 3 von Basel II). Bisher bestanden keine internationalen Standards für die aufsichtsrechtliche Prüfung in verschiedenen Ländern. Ebenso bestanden keine einheitlichen Standards, die die unternehmenseigene Veröffentlichung von risikorelevanten Informationen regelten..

Inhalt


AMA-Basel2.JPGBasel II besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen:

  1. Mindesteigenkapitalanforderungen
  2. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
  3. Erweiterte Offenlegung

Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen

Ziel der ersten Säule ist die genauere Berücksichtigung der Risiken einer Bank bei der Bemessung ihrer Eigenkapitalausstattung. Dazu werden folgende drei Risiken herangezogen:

  • Die Eigenmittelunterlegung erfolgt gemäß den Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken.Das Kreditrisiko wird anhand eines internen oder externen Ratings bestimmt. Das externe Rating (Standardansatz) wird von einer Ratingagentur (v. a. Standard & Poor's, Moody's und Fitch Ratings) vorgenommen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, Kreditforderungen ungeratet zu belassen. Beim internen Rating bewertet die Bank das Risiko selbst (IRB-Ansätze: auf internen Ratings basierender Ansatz). Dazu bedarf es aber der Zustimmung durch die Bankenaufsicht. Die Bank muss nachweisen können, dass sie bestimmte Auflagen in Bezug auf Methodik und Offenlegung erfüllt. Für Privatkunden gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das Scoring. Ferner finden sich hier Vorschriften zur Forderungsverbriefung (Asset Securitization).

  • Das Marktrisiko wurde bereits 1996 den ursprünglichen Vereinbarungen hinzugefügt. An diesen Regelungen ändert sich nichts.

Zur Berechnung des gesamten zu unterlegenden Eigenkapitals gilt:

\mathrm{Aufsichtsrechtliche\;Eigenmittel} \geq 8% \; \times \; \left\; + \; 12,5 \times \left(\mathrm{Marktrisiko} \; + \; \mathrm{Operationelles\;Risiko}\right)\right

Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process, SRP) fordert die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme - wie bspw. das Management Risk Controlling (MRC) - bei Banken und Wertpapierfirmen sowie deren Überwachung durch eine Aufsichtsbehörde.

Die Bankenaufsicht (in Deutschland: BaFin, in der Schweiz: EBK, in Österreich: FMA gemeinsam mit Oesterreichischer Nationalbank) beurteilt und überwacht die Einhaltung der Anforderungen an Methodik und Offenlegung, die notwendig sind, damit die Bank interne Ratings verwenden darf. Siehe: Sonderprüfung.

Grundlage ist der Grundsatz der doppelten Proportionalität, der besagt, dass sowohl die Steuerungsinstrumentarien in einer Bank als auch die Intensität der Überwachung durch die Bankenaufsicht proportional zu den eingegangenen Risiken einer Bank sein sollen. Bedeutsam ist weiterhin, dass Säule 2 über die Risiken, die in Säule 1 erfasst werden, weitere Risikoarten (z. B. die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) erfasst, so dass alle Risiken, die eine Bank eingeht, durch Säule 2 berücksichtigt werden.

Säule 3: Erweiterte Offenlegung / Marktdisziplin

Ziel der dritten Säule ist die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung von Informationen im Rahmen der externen Rechnungslegung der Banken (z. B. im Jahresabschluss, in Quartalsberichten oder in Lageberichten).

Es bestehen umfangreiche Offenlegungspflichten über

  • die Eigenkapitalstruktur,
  • das Risikoengagement: Die Risikoposition, das angewandte Risikoverfahren sowie die Methoden der Risikobegrenzung sowie
  • die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung

Eine wirksame Offenlegung soll sicherstellen, dass die Marktteilnehmer einen besseren Einblick in das Risikoprofil und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank gewinnen.

Auswirkungen


QIS-Studien

Zur Abschätzung der Auswirkungen von Basel II auf die deutschen Banken hat die Deutsche Bundesbank eine Reihe von Auswirkungsstudien QIS (Quantitative Impact Study) durchgeführt. Die Ergebnisse von QIS4 liegen vor. Im Frühjahr 2006 wurde die fünfte Studie (QIS5) durchgeführt.

Danach steigen die Eigenkapitalanforderungen der Banken im Standardansatz leicht an, in den beiden IRB-Ansätzen sinkt die Eigenkapitalanforderung leicht. Interessanter ist die Betrachtung der einzelnen Kundengruppen:

Stark sinken die Eigenkapitalanforderungen an Hypothekardarlehen. Im Bereich der Unternehmenskredite, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen ist eine Entlastung festzustellen. Stark steigen die Belastungen für Kredite an Banken und insbesondere an Staaten.

Allgemeine Folgen

Generell gilt, dass höhere Risiken höhere Zinsen bewirken. Wenn die Bank bei einem schlechten Rating mehr Eigenkapital unterlegen muss, erhöhen sich auch ihre Eigenmittelkosten. Diese erhöhten Kosten werden möglicherweise über höhere (Kredit-)Zinsen an den Kreditnehmer weitergegeben. Umgekehrt profitiert ein Kreditnehmer mit gutem Rating von niedrigeren Kreditzinsen, weil die Bank für den Kredit geringere Eigenmittel hinterlegen muss. Im Basler Regelwerk selbst finden sich jedoch keine Vorschriften zur Kreditbepreisung. Das heißt, ob die Bank entsprechend der Eigenmittelkosten Zinsen verlangt, hängt von den Ertrags- und sonstigen Überlegungen (Wettbewerbsposition etc.) der Banken ab.

Gemäß Basel I war jeder Kredit mit einheitlich 8 % Eigenmitteln zu unterlegen. An dieser Vorgehensweise hat sich mit Basel II grundsätzlich nichts geändert. Jedoch werden die ausstehenden Forderungen der Bank nunmehr, je nach Rating des Geschäftspartners, mit einem Prozentsatz zwischen 0 % (beispielsweise Forderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland) und 150 % gewichtet. Die daraus resultierenden „risikogewichteten Aktiva“ sind mit jeweils 8 % Eigenkapital zu unterlegen. Die hier getroffenen Aussagen beziehen sich auf den Standardansatz. Die Vorgehensweise in den IRB-Ansätzen ist deutlich komplexer.

Kritik


  • Problematisch können sich die Vorschriften für Unternehmen aus dem Mittelstand herausstellen, da diese typischerweise knapp an Eigenkapital sind. Damit ist für sie eher ein schlechtes Rating zu erwarten. Um diese Besonderheit der deutschen Volkswirtschaft zu berücksichtigen, wurde mit dem Basler Ausschuss eine EinigungBundesministerium der Finanzen: Das Bundesfinanzministerium zum Verhandlungserfolg bei Basel II. 10. Juli 2002 erzielt, bei der die Eigenkapitalunterlegung für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich geringer ausfällt. Damit werden KMU-Kredite aus Sicht der Banken eine günstige, weil Eigenmittel sparende Kreditnehmergruppe. Dennoch fehlt vielen KMU bis heute die entsprechende Vorbereitung auf Basel II, um die für Basel II nötigen Dokumente zu erstellen.

  • Ein Ausweg aus diesem Dilemma können jedoch unter Umständen moderne Refinanzierungsprodukte wie zum Beispiel die Verbriefung bieten. So können KMU ihre Forderungen verbriefen. Die dadurch frei werdende Liquidität kann der Unternehmer beispielsweise entsprechend einem Kredit verwenden.

  • Ebenso sind Banken in der Lage, eine vorhandene Eigenkapitalbelastung durch ein Kreditportfolio durch Verbriefung desselben aus der Bilanz zu nehmen und somit Eigenkapital freizusetzen.

  • Basel II wirkt volkswirtschaftlich strukturkonservierend. Unternehmen mit dem besten Rating, also der besten Bonität, erhalten die günstigsten Kreditkonditionen. Diese Unternehmen sind aber naturgemäß auch die Unternehmen, die die wenigsten Kredite benötigen.

Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen

Im Basel II Konsultationsprozess wurden Regelungen eingeführt, um das Risikogewicht von kleinen und mittleren Unternehmen zu reduzieren:

  • Kredite an Gewerbetreibende und kleinere Unternehmen werden dem IRB-Retail-Ansatz zugeordnet, wenn das Gesamkreditengagement weniger als 1 Mio. Euro je Kreditnehmereinheit bei einer Bank beträgt. In diesem Ansatz gelten niedrigere Risikogewichte (75% ?) als im IRB-Ansatz für "Corporates)
  • Die IRB-Risikogewichte werden für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 5 bis 50 Mio. Euro reduziert, indem diese im einem KMU-Portfolio zusammengefasst werden können. Die maximale Entlastung kann bis zu 20% im Vergleich zur Eigenkapitalunterlegung bei großen Unternehmen erreichen. Im Durchschnitt soll die Entlastung 10% betragen (sog. KMU-Paket).
  • Es wird die Möglichkeit der Aussetzung der Laufzeitanpassung für Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. Euro durch nationale Behörden der Bankaufsicht gegeben.

Umsetzung


Basel II wird durch eine EU-Richtlinie und dann durch die Solvabilitätsverordnung in deutsches Recht umgesetzt:

  • Capital Requirements Directive (Eigenkapitalrichtlinie) von der EU beschlossen
  • findet durch ein Umsetzungsgesetz mit Einfluss auf das KWG Gesetzeskraft und
  • wird durch die Solvabilitätsverordnung und GroMiKV

Ab 1. Januar 2007 ist die Anwendung der neuen Eigenkapitalvorschriften durch alle Institute verpflichtend. Es beginnen die Floor-Regelungen. Die zusätzlichen Regelungsbereiche der Säule II sowie die Offenlegungspflichten treten in Kraft.

Siehe auch


Weblinks


Quellen


Risikomanagement (Bank)

Basel II | Bâle II | Basilea II | New Capital Adequacy Framework | 新巴塞爾資本協定

 

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