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Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern, Objekten und Informationen durch alle Menschen über denselben Zugangsweg. Eine Zugänglichkeit über alternative Zugangswege gilt dabei nicht als barrierefrei.

Beispiel: Der Haupteingang eines Gebäudes ist nur über eine Treppe zugänglich und damit für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Es gilt nun nicht als barrierefrei, wenn der Zugang zum Gebäude über eine Rollstuhlrampe am Hintereingang gewährleistet ist, da für Rollstuhlfahrer ein längerer Zugangsweg besteht, als für Menschen, die die Treppe am Haupteingang benutzen können. Barrierefreiheit im Sinne der Definition wäre gewährleistet, wenn sich eine Rollstuhlrampe am Haupteingang befindet oder wenn sich der Haupteingang zu ebener Erde befinden würde.

Definition von Integration Österreich (recht allgemein gehalten): „Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderte oder alte Menschen sind ...“

Der Paragraph 4 des Deutschen Bundesgleichstellungsgesetzes definiert (schon etwas konkreter) „Barrierefreiheit“ bzw. „barrierefrei“ wie folgt: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Ein weiterer Begriff, der oft als Synonym für „Barrierefreiheit“ steht, ist „Zugänglichkeit“. Im Bericht der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich wird Zugänglichkeit als „eine wesentliche Voraussetzung für ihre Behinderten gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen“ erklärt. Hier wird also die zuvor schon erwähnte Selbstständigkeit und Teilhabe auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderung durch Anpassungen in ihrer Umwelt möglich sein soll, so zu leben wie nicht behinderte Menschen. Das beinhaltet Zugang zu Wohnungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Ausbildung, Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen und Informationen.

Der Begriff der „Mobilität“ wird im Zusammenhang mit „Zugänglichkeit“ verwendet. „Mobilität“ bezeichnet Bewegungsvorgänge von Menschen in räumlichen und sozialen Bereichen. Eine Mobilitätsbehinderung bedeutet also Nachteile im beruflichen und privaten Fortkommen zu haben, sofern nicht die nötigen Voraussetzungen getroffen wurden, um dies zu verhindern („Barrierefreiheit“).

Da es allerdings die vielfältigsten Behinderungen gibt, ist Barrierefreiheit lediglich ein utopisches Ideal, dem sich die Realität nur weitestgehend angleichen kann; egal wieviele Hilfen man in einen Gegenstand, eine bauliche Anlage, Software etc. man hinzufügt, wird es wohl immer noch Menschen geben, die es trotzdem nicht benutzen können.

Siehe auch


Behinderung | Fußverkehr

Accessibility | Accesibilidad | Accessibilité | バリアフリー | Acessibilidade

 

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